Zusammenfassung
Die europäische Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Dieser Satz schmückt seit jeher die Reden Europäischer Agrarkommissare. Eine dieser Herausforderungen ist aktuell der Umwelt- und Klimaschutz. Doch mit welchen Instrumenten soll die Gemeinsame Agrarpolitik die Umwelt schonen und das Klima schützen?
Wie der Gesetzgeber dieser Herausforderung begegnet und welcher Instrumente er sich dazu bedient oder bedienen muss, ist offen. Der AEUV gewährt ihm große Spielräume. Angesichts ihres hohen Steuerungseffekts erscheinen auch die Direktzahlungen prädestiniert, zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen, da sie weitgehend alle Betriebe in der EU erreichen. Nur wenn Landwirte umweltschonend vorgehen und die vorgeschriebenen Auflagen einhalten, erhalten sie eine vollständige Prämie ausbezahlt. Dieses „Greening“ der Direktzahlungen legt das Fundament für ein neues Verständnis von Agrarpolitik: Landwirtschaft und Umweltschutz werden nicht als Antagonismen, sondern vielmehr in einer Symbiose gesehen.
Diese Abhandlung zeigt jedoch anhand der Direktzahlungen, dass agrarpolitischer Klima- und Umweltschutz rechtlich nicht grenzenlos möglich und nicht in jeder Form effektiv ist. Der Gesetzgeber wandelt am schmalen Grat zwischen rechtlich möglichen und ökologisch gebotenen Agrarzielen. Mehrere völker- und primärrechtliche Parameter determinieren dabei seinen Weg.
Schlagworte
Europarecht Umweltschutz Klimaschutz Agrarrrecht Direktzahlungen- 179–180 6. Kapitel. Resümee 179–180
- 181–192 Literaturverzeichnis 181–192