Zusammenfassung
Das Vereinigte Königreich unterscheidet sich von den anderen Mitgliedstaaten des Europarats durch die rechtlichen Spezifika der Parlamentssouveränität, das Fehlen einer formellen Verfassung und durch seine common law-Tradition. Diese Unterschiede wirken sich auch maßgeblich auf das innerstaatliche Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsquellen nationalen und europäischen Ursprungs im Grundrechtsbereich sowie auf die Rolle der nationalen Gerichte im Grundrechtsschutzsystem aus.
Vor diesem Hintergrund widmet sich die Untersuchung den europäischen Einflüssen und insbesondere der Rolle des Human Rights Act 1998, durch welchen die EMRK in nationales Recht inkorporiert wurde. Es wird unter anderem der Frage nachgegangen, ob aufgrund wachsender Euroskepsis im UK eine Re-Nationalisierung bzw. eine Rückbesinnung auf nationale Grundrechte wie jene des common law als Gegenreaktion auf die fortschreitende Europäisierung durch EMRK und GRC im Grundrechtsbereich beobachtbar ist.
Schlagworte
Brexit EMRK Grundrechtsschutz Human Rights Act- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
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