Zusammenfassung
Für den Begriff „Minderheit“ existiert trotz zahlreicher bilateraler und multilateraler Abkommen weder eine völkerrechtlich allgemein gültige, noch eine allseits anerkannte wissenschaftliche Definition. Vor diesem Hintergrund klärt diese Arbeit umfassend, unter Betrachtung universaler und regionaler Quellen, was unter einer ethnischen, sprachlichen, religiösen oder nationalen Minderheit zu verstehen ist. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die umfassende Analyse der Staatenpraxis und der Praxis der Vertragsüberwachungsorgane gelegt. Ebenso steht eine problemorientierte Betrachtung aktueller Fragen (wie z.B. die Einbeziehung von Fremden und Immigranten in den völkerrechtlichen Minderheitenschutz) im Zentrum.
Um der Aufgabenstellung gerecht zu werden ist eine Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen des Minderheitenschutzes unumgänglich: Warum sind Minderheiten angesichts des modernen Menschenrechtsschutzes überhaupt noch Sonderrechte zu gewähren? Sollte ein Staat nicht nach möglichst hoher Homogenität streben, um Stabilität oder das Wohl des Einzelnen zu fördern?
Als Ergebnis der Studie wird der Entwurf einer möglichen Legaldefinition präsentiert und ein Weg zu deren Implementierung aufgezeigt.
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