Zusammenfassung
Das Erfordernis des Schutzes von Hinweisgebern zeigt sich eindrücklich mit Blick auf die Schicksale von Personen, die in der Vergangenheit Verstöße aufgedeckt haben. Mit der Hinweisgeber-Richtlinie trat erstmals europaweit ein rechtsgebietsübergreifendes Regelwerk zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft. Die Autorin beleuchtet, welche Anforderungen diese an die Einrichtung und den Betrieb von Meldekanälen, die Meldung und Offenlegung von Verstößen durch Arbeitnehmer-Hinweisgeber sowie an deren Schutz im Arbeitsverhältnis stellt. Dabei geht sie unter anderem der Frage nach, ob diese ein Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung von Verstößen haben, und zeigt Möglichkeiten auf, sie zu einer vorrangigen internen Meldung zu motivieren.
Schlagworte
Hinweisgeber Hinweisgeberrichtlinie Offenlegung Whistleblower Whistleblowing- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 25–30 § 1 Einleitung 25–30
- 341–350 Literaturverzeichnis 341–350
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- „... der Richtlinie 1. Aufbau des HinSchG-E Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ...” „... am 1097 11.12.2020 den Entwurf eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Der HinSchG-E ...” „... regelt der HinSchG-E die Abgabe von Meldungen und dabei die Einrichtung und den Betrieb von Meldestellen ...”
- „... . Technische Umsetzung der Richtlinie 308 1. Aufbau des HinSchG-E 308 2. Umsetzung in Form eines einheitlichen ...” „... Gesetzes 308 II. Überblicküber wesentlichen Inhalt des HinSchG-E 310 III. Sachlicher Anwendungsbereich des ...” „... Hinweisgeberschutzgesetzes 312 IV. Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung 314 1. Vorgaben des HinSchG-E 314 2 ...”