Vertragliche und außervertragliche Haftung für den Einsatz von Softwareagenten
Unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und des gesamtwirtschaftlichen Nutzens
Zusammenfassung
Da die Fähigkeit von Softwareagenten, autonom zu handeln, gleichzeitig auch die Ursache für autonomes Fehlverhalten ist, muss eine interessengerechte Haftungsregelung das autonome Fehlverhalten auffangen. Sowohl im vertraglichen als auch im vorvertraglichen Rahmen existiert bereits ein interessengerechter Rechtsrahmen; nicht jedoch im Hinblick auf die außervertragliche Haftung. Dieser Zustand begünstigt unwirtschaftliches und missbräuchliches Verhalten und verhindert eine effiziente Nutzung autonomer Software. Als Lösung hierfür wird ein gesamtschuldnerischer Gefährdungshaftungstatbestand vorgeschlagen, der für besonders gefahrträchtige Software eine zusätzliche Pflichtversicherung vorsieht.
Schlagworte
Autonomie Deliktsrecht Fehlerreduzierung Fehlverhalten Gefährdungshaftung Hersteller Kosten-Nutzen-Analyse Künstliche Intelligenz Lebensrisiko Ökonomische Analyse Produkt Produzentenhaftung Risiko Schadensrisiko Zurechnung KI Haftung Softwareagenten autonome Software- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 21–24 Einleitung 21–24
- 25–56 Teil 1: Ökonomische Relevanz autonomer Software und der Bedarf einer rechtssicheren Regelung 25–56
- 303–416 Teil 5: Lösungsansätze 303–416
- 417–461 Teil 6: Lösungsvorschlag 417–461
- 491–544 Literaturverzeichnis 491–544