Zusammenfassung
Experimentierklauseln dienen dazu, den Rechtsrahmen zu „öffnen“, um Neuerungen praktisch erproben zu können. So soll Rechtsetzungswissen zur Weiterentwicklung des Rechts gewonnen werden.
Im Energiesektor wurde mit der SINTEG-Verordnung eine solche Klausel geschaffen. In dieser Dissertation geht es darum, welche Lehren aus der SINTEG-Verordnung für künftige Experimentierklauseln gezogen werden können. Dazu wird herausgearbeitet, wie eine „gute“ Experimentierklausel aussehen muss, um die SINTEG-V anschließend daran zu messen. Daraus ergeben sich Lehren für die Gestaltung künftiger Experimentierklauseln. Unter Beachtung der Vorgaben höherrangigen Rechts wird untersucht, wie eine Umsetzung der Lehren erfolgen könnte.
Schlagworte
Beihilferecht EEG EnWG Gleichheitssatz Grundfreiheiten Grundlastfähigkeit Innovationshemmung durch Recht KWKG Reglementierung des Strommarktes Solare Strahlungsenergie Sonnenenergie Stabilität des Stromsystems Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" Wettbewerbsfreiheit Windenergie Reallabor Rechtssetzungslehre Innovation Innovationsregulierung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 218–220 F. Resümee und Ausblick 218–220
- 221–236 Literaturverzeichnis 221–236