Zusammenfassung
Die Situation von Studierenden an Hochschulen ist eine besondere, denn die Zeit in welcher sie an Hochschulen zwischen Wissenschaft, Peer-Group und Eigenständigkeit leben, ist prägend für die Persönlichkeitsentfaltung. Kommunikation ist das Medium der Identitätsbildung und Selbstdarstellung und dieser Kommunikationsprozess in Academia ist zentraler Baustein der Identitätsbildung und Selbstdarstellung der Studierenden. Dieser Kommunikationsprozess wird als Teil der Persönlichkeitsentwicklung an Hochschulen nicht ausreichend geschützt und so existiert eine Gefährdungslage des identitätsbildenden Kommunikationsprozesses in Academia. Deswegen benötigt es eine Erweiterung des Grundrechtsschutzes durch das Recht auf akademische Selbstbestimmung.
Schlagworte
Akademische Selbstbestimmung Art. 5 Abs. 1 GG Art. 5 Abs. 3 GG Beamtenrechtliches Mäßigungsgebot GG Grundgesetz Grundrechtsschutz Grundrechtsträgerschaft Gruppenrechte Lehrfreiheit Meinungsfreiheit Verfassung Wissenschaftsfreiheit Identitätspolitik Universität Hochschule Grundrechte Wissenschaft Persönlichkeitsentwicklung in Academia- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 23–52 Einführung 23–52
- 238–276 Teil 3 – Erweiterung des Grundrechtsschutzes – das Recht auf akademische Selbstbestimmung 238–276
- 277–280 Schluss 277–280
- 281–309 Anhang 281–309