Zusammenfassung
Die Schuldenbremse soll die Staatsverschuldung begrenzen. Der Verfasser untersucht, ob Verstöße gegen die Schuldenbremse sich auf die Darlehensverträge bzw. Anleihen des Staates auswirken. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Schuldenbremse ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB darstellt und zeigt die daraus resultierenden Folgen für die Staatsfinanzierungspraxis auf: Die betroffenen Darlehensverträge sind unter Umständen nichtig und bereicherungsrechtlich rückabzuwickeln. Basierend auf diesen Erkenntnissen legt der Autor dar, dass die (potenziellen) Gläubiger ein Interesse daran haben, die Kreditaufnahme des Staates zu kontrollieren. Ein „private Enforcement“ der Schuldenbremse ist daher möglich.
Schlagworte
Anleihe Bereicherungsrecht Darlehensvertrag Föderalismusreform II Kontrollkonto Kontrollkontogesetz Kreditaufnahme Kreditermächtigungsgesetz Kreditvertrag Nachtragshaushalt Neuverschuldung Staatsverschuldung Stabilitätsrat Verfassungskonformität Verschuldungsvorgaben Staatskredite Privatrecht Zivilrecht- 230–234 Kapitel 5: Schluss 230–234
- 235–247 Literaturverzeichnis 235–247