Zusammenfassung
Mit der Rechtsform SE & Co. KG ist es möglich, Mitbestimmung auf Unternehmensebene zu vermeiden und bestehende Mitbestimmung zu beenden. Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen bestehende Mitbestimmung (insbesondere bei Umstrukturierung einer GmbH & Co. KG in eine SE & Co. KG) auf die SE & Co. KG übertragen wird und wann die SE & Co. KG mitbestimmungsfrei bleibt.
Aufgrund des Vorher-Nachher-Prinzips des SEBG ist hierbei wesentlich, auf welche Weise die Gesellschaft in eine SE & Co. KG umstrukturiert wird. Strukturelle Änderungen der SE können dazu führen, dass die Mitbestimmung auf Unternehmensebene neu auszuhandeln ist. In welchen Fällen die Pflicht zur Nachholung des Beteiligungsverfahrens besteht, wird herausgearbeitet.
Schlagworte
Arbeitsrecht Europäische Aktiengesellschaft Gesellschaftsrecht Kommanditgesellschaft Mitbestimmungsrecht Societas Europaea SE & Co. KG Mitbestimmung bei der SE & Co. KG Umwandlung in die SE & Co. KG- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 21–28 A. Einleitung 21–28
- 253–262 Literaturverzeichnis 253–262