Zusammenfassung
Die Bundesländer zählen zu den Vorreitern bei der deutschen Klimaschutzgesetzgebung. Noch vor dem Bundes-Klimaschutzgesetz haben diverse Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzlich verankert. Ergänzend haben sie ihr Planungsrecht angepasst, um klimaschutzrelevanten Vorhaben auch in der Raumordnung zur Durchsetzung zu verhelfen. Der Autor vergleicht verschiedene Landes-Klimaschutzgesetze und untersucht insbesondere deren Verfassungsmäßigkeit. Daran anknüpfend werden die rechtlichen Wirkungen der Gesetze im verfassungs- und bundesrechtlichen Kontext erläutert.
Schlagworte
Art. 20a GG Bundes-Klimaschutzgesetz Energiegewinnung Energieverbrauch Europäischer Emissionshandel Gesetzgebungskompetenz GG Klimaschutzziele Klimawandel KSG Kyoto-Protokoll Pariser-Übereinkommen Sekundärrechtsakte Staatszielbestimmung Umweltenergierecht Klimaschutz Öffentliches Recht Klimaschutzrecht Planungsrecht- 311–330 Literaturverzeichnis 311–330