Europäischer Grundrechtsschutz
Die Anwendung der Unionsgrundrechte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihr Verhältnis zu den nationalen Grundrechten
Zusammenfassung
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewinnt zunehmend in den Mitgliedstaaten der EU an Bedeutung. Dies zeigen nicht zuletzt die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum sog. „Recht auf Vergessen“. Der Anwendungsbereich der Charta ist allerdings über 10 Jahre nach ihrem Inkrafttreten nicht vollständig geklärt. Die Arbeit geht zunächst der Frage nach, wie dieser näher zu bestimmen ist. Darauf aufbauend werden Ausgleichs- und Abwägungslösungen aufgezeigt, die das Zusammenspiel von Unionsgrundrechten und nationalen Grundrechten ermöglichen. Die Frage des „letzten Worts“ muss dabei im europäischen Grundrechtsverbund offenbleiben. Eine Stärkung des europäischen Grundrechtsschutzes kann dabei im Wege des Dialogs der Gerichte erfolgen. Erörtert wird schließlich, wie sich ein möglicher Beitritt der EU zur EMRK auswirken könnte.
Schlagworte
Bürgerrechte Grundrechtecharta Menschenrechte Unionsrecht Verfassungsrecht Völkerrecht Mehrebenensystem Grundrechtsschutz Mitgliedstaaten Europäische Union Art. 51 GRC Anwendungsbereich der GRC Unionsgrundrechte Charta der Grundrechte der EU- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 27–37 Einleitung 27–37
- 149–377 2. Kapitel: Bindung der Mitgliedstaaten an Unionsgrundrechte, Art. 51 Abs. 1 S. 1 GRC 149–377
- 378–549 3. Kapitel: Verhältnis zwischen Grundrechtecharta und nationalen Grundrechtsgewährleistungen 378–549
- 585–646 Literaturverzeichnis 585–646