Zusammenfassung
Weder die Existenz übernahmerechtlicher Preisregeln noch die behördliche Aufsicht schützen den Einzelnen effektiv vor einem kontrollbedingten Ausstieg aus der Gesellschaft zu unangemessenen Konditionen. Die Aktionäre der Zielgesellschaft sind auf zivilrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten angewiesen, um ihre Rechte durchzusetzen. De lege lata sehen sich insbesondere verbliebene Aktionäre mit immensen Beweisschwierigkeiten konfrontiert, so beim Nachweis der Veräußerungsbereitschaft zum Mindestpreis als zwingende Voraussetzung der Haftung des Bieters nach den Grundsätzen der c.i.c. Angesichts bestehender Rechtsschutzdefizite wird ein konkreter Reformvorschlag unterbreitet.
- 27–35 § 1 Einleitung 27–35
- 329–330 § 9 Appendix 329–330
- 331–362 Literaturverzeichnis 331–362