Aufsichtsratskommunikation
Ein Beitrag zur Definition der Rolle des Aufsichtsrats und seines Vorsitzenden im Bereich der Investor Relations einer kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaft
Zusammenfassung
Internationale Corporate-Governance-Standards üben einen ungebrochenen Konvergenzdruck auf die aktienrechtliche Kompetenzordnung aus. Im Zuge dessen stellt sich die Frage, inwieweit der Aufsichtsrat sich an den Investor Relations einer Aktiengesellschaft beteiligen kann, ohne hierbei zu weit in den Kompetenzbereich des Vorstands vorzudringen. Die Arbeit zeigt ausgehend von den rechtlichen und ökonomischen Grundpfeilern der Informationsverteilung in Aktiengesellschaften, auf welcher dogmatischen Basis ein solches Engagement zulässig ist. Die Entwicklung des Aufsichtsrats hin zu einem Akteur der Unternehmenskommunikation führt auch dazu, dass die Rolle des Aufsichtsrats und das Aufgabenfeld des Aufsichtsratsvorsitzenden in einem neuen Licht betrachtet werden müssen.
Schlagworte
Aktienrecht Corporate Governance Gesellschaftsrecht Investorendialog Kapitalmarktrecht Recht des Aufsichtsrats Unternehmensrecht Aufsichtsrat Investor Relations Kapitalmarktkommunikation Aufsichtsratsvorsitzender Außenkommunikation Wirtschaftsrecht Kompetenzabgrenzung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 158–302 Teil 2: Die Außenkommunikation des Aufsichtsrats im nationalen und europäischen Recht 158–302
- 459–502 Literaturverzeichnis 459–502
- 503–505 Register 503–505