Dynamische AGB-Kontrolle
Zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Wirksamkeit von AGB im Dauerschuldverhältnis
Zusammenfassung
Die h.M. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Wirksamkeit von AGB stellt im Individualprozess ohne Differenzierung zwischen punktuellen Verträgen und Dauerschuldverhältnissen im Grundsatz auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab. Für Dauerschuldverhältnisse passt dieser Ausgangspunkt aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften jedoch nicht, weil er die dauerhafte Verantwortlichkeit des Verwenders für seine AGB vernachlässigt. Maßgeblicher Zeitpunkt muss bei diesen deshalb auch der heutige sein, weil sich die Parteien einem von künftigen Unwägbarkeiten geprägten System revolvierender Rechte und Pflichten unterworfen haben. Diesem ist eine statische Beurteilung grundsätzlich fremd, sodass vielmehr eine dynamische Kontrolle angezeigt ist.
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