Zusammenfassung
Die rechtstheoretische Diskussion zur Defeasibility ist auf die Frage fokussiert, inwieweit dieses Phänomen mit einem deduktivistischen Modell von juristischer Begründung vereinbar ist. Demgegenüber werden eine Reihe von grundlegenderen Fragen vernachlässigt, die von vergleichbarem theoretischen Stellenwert sind: Was bedeutet Defeasibility im Recht? In welchem Ausmaß ist das Recht von ihr betroffen? Kann sie aus dem Recht getilgt werden? Wie ist die Defeasibility mit dem normativen Eigengewicht rechtlicher Regeln (Gesetzesbindung) in Einklang zu bringen?
Der Schlüssel zu einem solchen umfassenderen Verständnis, das Antworten auf diese bislang weniger beachteten Fragen liefert, ist eine Konzeption, die die axiologische Tiefendimension der Defeasibility im Recht voll zur Geltung bringt.
Schlagworte
Anfechtbarkeit Anwendungsdiskurs Argumentationstheorie Logik Notwendigkeitsthese rechtliche Anfechtbarkeit Gründe Argumente nichtmonotone Logik nicht-montone Logik Abwägung Regeln und Prinzipien- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 15–36 § 1 Einleitung 15–36
- 177–225 § 5 Der normative Anfechtungsbegriff und Schauers Angriff auf notwendige Anfechtbarkeit 177–225
- 226–286 § 6 Die wertebasierte Gründetheorie und das Zwei-Ebenen-Modell von Anfechtungsbegründungen 226–286
- 297–303 Literaturverzeichnis 297–303
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- „... rechtliche Anfechtbarkeit hervorgebracht hat, ist mittlerweile kaum mehr zu überschauen.65 Wir werden uns ...” „... zahlreichen Beiträgen gut ausgearbeitete und breit rezipierte Theorien zur rechtlichen Anfechtbarkeit ...” „... Anfechtbarkeit rechtlicher Regeln wird dann als Erklärung bzw. als Argument dafür angeführt, dass der Gebrauch ...”
- „... Rechtsphilosophie wird unter dem Begriff „Legal Defeasibility“ (oder: rechtliche Anfechtbarkeit) ein Phänomen ...” „... der Diskussion speziell um die Anfechtbarkeit rechtlicher Regeln und die Folgen, die diese für unser ...” „... Regelanfechtbarkeit.3 Rechtliche Anfechtbarkeit kann wohl ohne Übertreibung zu den meistdiskutiertesten Problemen der ...”
- „... Bemühungen, die Anfechtbarkeit einer rechtlichen Regel begrifflich genauer zu bestimmen, daher bei einer ...” „... Eingrenzung des Phänomens der rechtlichen Anfechtbarkeit zu erreichen, die als Grundlage für spätere Kapitel ...” „... haben, dass die Frage nach der Anfechtbarkeit als eine notwendige Eigenschaft rechtlicher Regeln einige ...”
- „... Nichtaufzählbarkeitsthese untersucht. Solche Argumente würden im Erfolgsfall die starke implizite Anfechtbarkeit rechtlicher ...” „... möglichen rechtlichen Regeln. Aber auch um die gemäßigte Version von starker impliziter Anfechtbarkeit zu ...” „... impliziter Anfechtbarkeit widerlegen, die sich auf alle möglichen rechtlichen Regeln erstreckt. Und dieser ...”
- „... Rechtfertigungsanfechtung als eine Form von rechtlicher Anfechtbarkeit? 2. 80 Asymmetrische Darlegungs- und ...” „... AusnahmenII. 42 Implizite Ausnahmen und implizite AnfechtungIII. 47 Starke implizite AnfechtbarkeitIV. 49 ...” „... Anfechtung und starke implizite Anfechtbarkeit § 2 37 Grundstruktur der RegelanfechtungI. 39 Explizite ...”
- „... herausgestellt, dass die starke implizite Anfechtbarkeit rechtlicher Regeln Auswirkungen auf die juristische § 4 ...” „... I. 1. 96 Begründung im Allgemeinen hätte. Eine starke implizite Anfechtbarkeit von rechtlichen ...” „... Nichtaufzählbarkeitsthese ist ein Argument für die starke implizite Anfechtbarkeit rechtlicher Regeln. Und die starke ...”
- „... Ausnahme hätte vorgenommen werden können. Die These der starken impliziten Anfechtbarkeit rechtlicher ...” „... , die sich aus starker impliziter Anfechtbarkeit von rechtlichen Regeln ergeben würde) anfechtbar ist ...” „... Form der rechtlichen Anfechtbarkeit darstellt. Die Rechtfertigungsanfechtung ist nämlich kein ...”
- „... wertebasierte Gründetheorie soll uns helfen, zu verstehen, wie die Anfechtbarkeit rechtlicher Regeln mit der ...” „... Rechtsordnung bezieht. Die Pointe ist, dass sich die Anfechtbarkeit rechtlicher Regeln nur über diese mit der ...” „... Analyse soll zeigen, dass die Anfechtbarkeit rechtlicher Regeln auf ihrer Anfälligkeit beruht, Ergebnisse ...”