Die strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern für Menschenrechtsverletzungen nach dem Römischen Statut
Zusammenfassung
Transnationalen Unternehmen wird die Involvierung in schwerste Menschenrechtsverletzungen wie etwa Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht sodann die Frage, ob Geschäftsführer transnationaler Unternehmen für schwerste Menschenrechtsverletzungen nach dem Rom-Statut strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Die Arbeit legt vor allem ihren Fokus auf die Täterschaftsformen, insbesondere auf die mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft und die Beihilfestrafbarkeit sowie auf die Strafbarkeit ziviler Vorgesetzten nach der Vorgesetztenverantwortlichkeit. Zur Begründung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird zunächst auf die deutsche Strafrechtsdogmatik rekurriert, insbesondere im Bereich der Beteiligungslehre, da sie für das Rom-Statut eine große Bedeutung hat. Der Autor wertet außerdem Rechtsprechung des IStGH und Schrifttum aus und setzt sich anschließend damit aus, ob diese Rechtsfiguren auf Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmenstätigkeit Anwendung finden.
- 427–454 Literaturverzeichnis 427–454