Der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Grenze der Rückforderung unionsrechtswidriger mitgliedstaatlicher Beihilfen
Zusammenfassung
Die EU-Kommission lässt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als eine Grenze der Rückforderungsanordnung weitestgehend unberücksichtigt und beruft sich insofern auf die ständige Entscheidungspraxis des EuGH, derzufolge die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Beihilfe grundsätzlich nicht als eine unverhältnismäßige Maßnahme betrachtet werden könne. Mit dieser Arbeit soll die für das EU-Beihilfenrecht bedeutsame Frage beantwortet werden, ob es trotz der durch den EuGH aufgestellten Prinzipien Ansätze dafür gibt, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Grenze der Rückforderungsanordnung individuell zu prüfen ist und nicht immer schon allein mit dem Hinweis auf die „logische Folge“ der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe verneint werden darf.
- 21–27 Teil 1 Einleitung 21–27
- 197–209 Literaturverzeichnis 197–209