Zusammenfassung
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat (Art. 20 und 28 GG). Häufig werden jedoch rechtsstaatswidrige Zustände beklagt, die sich aus einem angeblichen „Missbrauch“ von prozessualen Rechtsmitteln ergeben sollen. Bei näherer Betrachtung bleibt von den erhobenen Vorwürfen vor allem gegen die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht viel übrig. Weder im Umweltrecht (Dieselfahrverbote, Klage von Umweltverbänden) noch im Asylrecht ist ein allgemeiner Missbrauch erkennbar. Gefahren für den Rechtsstaat ergeben sich vielmehr vor allem dadurch, dass Behörden sich rechtswidrig über Entscheidungen der Gerichte hinwegsetzen. Dieser Entwicklung gilt es entgegen zu wirken.
- 9–11 1. Einleitung 9–11
- 34–34 6. Fazit 34–34