Zusammenfassung
Die Arbeit behandelt das komplexe Zusammenspiel der zentralen Tatbestandsmerkmale des europäischen und deutschen Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen. Dabei erschöpft sie sich nicht in einer ergebnis- oder interessengeleiteten metajuristischen Auslegung, sondern entwickelt ausgehend von der Teleologie der Normen mittels historischer und systematischer Analyse die dogmatischen Grundlagen der bezweckten und bewirkten Wettbewerbsbeschränkung und der Spürbarkeit. Dabei wird auch detailliert auf die Konsequenzen eingegangen, die sich aus diesen Grundlagen für die Behandlung einzelner Fallgruppen ergeben. Damit gibt sie dem Rechtsanwender ein dogmatisch fundiertes Gerüst für die Anwendung von Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 GWB.