Zusammenfassung
Seit geraumer Zeit gehören die Transplantationen von Organen und einfachen Geweben zum Standardverfahren in der Medizin. Die Transplantation von Gesichtern, Armen, Penissen und Uteri stellt demgegenüber Neulandmedizin dar. Daher verwundert es nicht, dass sich der Gesetzgeber bislang noch nicht mit diesen sogenannten vaskularisierten komplexen Geweben explizit beschäftigt hat. Unklar ist bereits, ob diese Gewebe als einfache Gewebe oder Organe einzuordnen sind oder ob sie eine dritte rechtliche Kategorie bilden. Ziel dieser Dissertation ist es, offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Transplantationsprozess zu beantworten und einen entsprechenden Rechtsrahmen de lege lata sowie de lege ferenda aufzuzeigen.
Schlagworte
Grundrechte Ärzte Krankenkassen Organe Transplantation Transplantationsgesetz Transplantationsrecht Gesichter Gewebe Uteri Penis Arme- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 19–22 § 1 Einleitung 19–22
- 365–376 § 6 Zusammenfassung 365–376
- 377–380 § 7 Anhang 377–380
- 381–421 § 8 Literaturverzeichnis 381–421
4 Treffer gefunden
- „... seiner Funktionen in Physio- und Ergotherapie. Dieses Training fällt je nach Art und Ausmaß des ...” „... Psychotherapie sowie eigenständiges tägliches Training. Zudem muss der Patient verstehen, dass er lebenslang1335 ...”
- „... Transplantationen vaskularisierter komplexer Gewebe 37 Training zusammengesetzte und feinmotorische Bewegungen mit ...” „... . Insbesondere bei der Therapiealternative der Prothetik bedarf es zwar auch eines intensiven Trainings im Umgang ...” „... postoperativen Anordnungen, das regelmäßige Training und insbesondere die Immunsuppressionstherapie befolgt ...”
- „... training for facially disfigured people, in: British Journal of Plastic Surgery 1996, S. 281–289 (zitiert ...”