Zusammenfassung
Die Kartellbehörden verhängen regelmäßig Rekordgeldbußen gegen kartellbeteiligte Unternehmen. Anknüpfend hieran machen üblicherweise auch die Betroffenen Schadensersatz geltend, der betragsmäßig sogar über die Geldbußen hinausgehen kann. Das Unionsrecht versteht diese Schadensersatzansprüche jedoch nicht nur als Wiedergutmachung für die Betroffenen, sondern als gezieltes Instrument zur Verhaltenssteuerung: Die Schadensersatzansprüche wirken wie eine Bußgelderhöhung durch die Hintertür. Angesichts der Doppelbelastung wird vermehrt vor einem drohenden „Sanktions-Overkill“ gewarnt. Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen den Sanktionsinstrumenten und unterbreitet einen Vorschlag für eine bessere Abstimmung zwischen Geldbußen und Schadensersatzansprüchen.
- 395–424 Literaturverzeichnis 395–424