Zusammenfassung
Die anhaltende Bedeutung von Amnestien, einer Form der Straffreiheit, wird am Beispiel Afghanistans deutlich, wo 2010 ein bedingungsloses Amnestiegesetz in Kraft trat. Erklärte Ziele des Gesetzes waren Frieden und Aussöhnung. Ob dies durch eine so umfassende Generalamnestie für schwere internationale Verbrechen erreicht werden kann, ist eine schwierige Frage. Im ersten Hauptteil dieses Buches wird untersucht, ob die Bestimmungen des afghanischen Amnestiegesetzes mit den völkerrechtlichen (Strafverfolgungs-)Verpflichtungen Afghanistans vereinbar sind. Im zweiten Teil werden Vorschläge für einen ganzheitlichen Friedensprozess in Afghanistan unterbreitet, um den Weg für dauerhaften Frieden und Versöhnung, für Gerechtigkeit und Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu ebnen. Die Studie analysiert internationale Statuten, Konventionen und Dokumente sowie ausgewählte Rechtsprechung, Staatenpraxis, die Praxis der Vereinten Nationen und die akademische Debatte in Bezug auf Amnestien.
Abstract
Die anhaltende Bedeutung von Amnestien, einer Form der Straffreiheit, wird am Beispiel Afghanistans deutlich, wo 2010 ein bedingungsloses Amnestiegesetz in Kraft trat. Erklärte Ziele des Gesetzes waren Frieden und Aussöhnung. Ob dies durch eine so umfassende Generalamnestie für schwere internationale Verbrechen erreicht werden kann, ist eine schwierige Frage. Im ersten Hauptteil dieses Buches wird untersucht, ob die Bestimmungen des afghanischen Amnestiegesetzes mit den völkerrechtlichen (Strafverfolgungs-)Verpflichtungen Afghanistans vereinbar sind. Im zweiten Teil werden Vorschläge für einen ganzheitlichen Friedensprozess in Afghanistan unterbreitet, um den Weg für dauerhaften Frieden und Versöhnung, für Gerechtigkeit und Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu ebnen. Die Studie analysiert internationale Statuten, Konventionen und Dokumente sowie ausgewählte Rechtsprechung, Staatenpraxis, die Praxis der Vereinten Nationen und die akademische Debatte in Bezug auf Amnestien.
- 11–18 1 Introduction 11–18
- 301–335 6 References 301–335