Zusammenfassung
Soziale Netzwerke bieten durch die Möglichkeit der rasanten Verbreitung von Meldungen und Verknüpfung der Nutzer Dimensionen des Informationsaustausches, die in dieser effektiven Form der Vernetzung im wahren Leben nicht umsetzbar sind. Oft wird nicht mehr nur diskutiert, sondern bloßgestellt, beleidigt, zu Straftaten aufgefordert oder rechtsextremistische Propaganda betrieben. In sozialen Netzwerken findet sich ein großes Publikum. Zahlreiche Menschen können die Taten wahrnehmen, kommentieren und unterstützen.
Gegenstand der Arbeit sind die strafrechtsdogmatischen Probleme, die sich bei der Kommentierung von Statusmeldungen mit rechtswidrigem Inhalt in sozialen Netzwerken stellen und ob diese den medienspezifischen Besonderheiten gerecht werden. Die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit bei der Kommentierung von Statusmeldungen in sozialen Netzwerken ist längst kein theoretisches Problem mehr, sondern ein bereits in den Gerichtssälen angekommenes. Liken, Teilen, Kommentieren; das alles gehört mittlerweile zur Alltagskommunikation und wird in unterschiedlichen Zusammenhängen sogar mehrmals täglich betätigt. Daraus können sich strafrechtliche Folgen ergeben, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
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- 19–22 Einführung 19–22
- 288–292 Schlussbetrachtung 288–292
- 293–302 Literaturverzeichnis 293–302