Zusammenfassung
Die urheberrechtliche Schrankenregelung der Panoramafreiheit wird mit der zunehmenden Digitalisierung des europäischen Binnenmarktes immer wichtiger für unsere Gesellschaft. Während das Gesetz bei Entstehung insbesondere den Landschafts- und Städtemalern zugutekam, sind es in der heutigen Zeit Fotografen, Filmschaffende, die gesamte Medienbranche, aber auch Personen, die Abbildungen von sich im öffentlichen Raum befindlichen Werken im Internet teilen, die ohne eine europaweit harmonisierte und an das digitale Zeitalter angepasste Panoramafreiheit zunehmend in Konflikt mit dem Urheberrecht geraten können.
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- 15–26 Einleitung 15–26
- 295–312 Literaturverzeichnis 295–312