Zusammenfassung
Ist die völkerrechtliche Ordnung und Praxis legitim? Ist dem demokratischen Prinzip auf völkerrechtlicher Ebene durch staatlichenKonsens Genüge getan? Dagegen argumentiert Kim Henningsen: Auch das Individuum müsse als Völkerrechtssubjekt im globalen Raum gesehen und gehört werden, es dürfe nicht länger als ausschließlich passiver Rechtsrezipient und Schutzbefohlener verstanden werden.
Zur Begründung der These wird die Normativität historischer Entwicklungen mithilfe Hannah Arendts neu durchdacht und zur Legitimationsfigur der Realisierung individueller Völkerrechtssubjektivität verdichtet. Diese wird schließlich auf das Rechtsfeld maritime Migration angewandt, um die normative Rechtfertigung der aktuellen Völkerrechtspraxis zu ergründen.
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- 21–31 Einleitung 21–31
- 316–318 Fazit 316–318
- 319–345 Literatur und Quellen 319–345