Digitaler Nachlass
Die Übergangsfähigkeit und -weise digitaler Daten unter Berücksichtigung der Rechte Dritter
Zusammenfassung
Die Vererbbarkeit von Daten hat in jüngster Zeit große Aufmerksamkeit gewonnen. Am Beispiel von Facebook-Konten entwickelt die Dissertation ein allgemeingültiges Konzept zum Umgang mit den Daten nach dem Tod. Es wird dargelegt, dass Daten zwar grundsätzlich auf die Erben übergehen. Die Höchstpersönlichkeit der Portal-Informationen und im Besonderen die Rechte der Kommunikationspartner erfordern jedoch eine weitergehende Prüfung. Daher verknüpft die Arbeit erbrechtliche Fragen mit solchen des Datenschutz-, des Urheber-, des Telekommunikations- und des allgemeinen Vertragsrechts. Es wird dargelegt, dass Daten im Ergebnis nicht selbst übergehen, sondern vom Übergang des Speichermediums oder des schuldrechtlichen Vertrages abhängen.
- 17–18 A. Einleitung 17–18
- 21–129 C. Übergangsfähigkeit 21–129
- 198–200 H. Fazit 198–200
- 201–211 Literaturverzeichnis 201–211