Rechtsgeltung als institutionelles Projekt
Zur kulturellen Verortung eines rechtswissenschaftlichen Begriffs
Zusammenfassung
Das vorliegende Buch unternimmt den Versuch, die rechtsphilosophische Kernfrage aller juristischen Geltungstheorien auf ein postfundamentalistisches Beschreibungsniveau zu bringen: Statt einer letzten Antwort auf die Frage nach dem ›Geltungsgrund‹ des Rechts liefert der Autor Ansätze zum Verständnis dessen, was notwendig ist, damit wir von ›geltendem Recht‹ sprechen können, und was wir überhaupt meinen, wenn wir davon sprechen.
Die Studie widmet sich den epistemischen, kognitiven, infrastrukturellen und psychischen – und das heißt: außerrechtlichen – Reproduktionsbedingungen des Rechts und führt sie auf die zweigliedrige These, dass Recht immer zugleich infrastrukturell eingebettet (»Institution«) und auf eine mögliche Zukunft bezogen sein muss (»Projekt«).
Dieser Perspektivwechsel führt zu einer Öffnung rechtsphilosophischer Fragestellungen für Wissensbestände anderer Wissensfelder und weg von einer vorwiegend auf die Selbstbilder des Rechtsbetriebs konzentrierten Theorie des Rechts. Diese fokussiert nämlich zu stark auf die Abgrenzung des Rechts von anderen sozialen Praktiken und zu wenig auf die strukturellen Voraussetzungen und Implikationen rechtlicher Operationen selbst. Der Autor bietet somit einen neuen Ansatzpunkt, um der Antwort auf die einleitend genannte Kernfrage juristischer Theoriebildung doch noch näher zu kommen.
- 9–20 Einleitung 9–20
- 77–116 § 2 : Rechtsfetisch 77–116
- 117–138 § 3 : Rechtsglaube 117–138
- 139–188 § 4 : Institutionen 139–188
- 221–280 Literatur 221–280