Zusammenfassung
Die Arbeit behandelt die Unterscheidung zwischen Geschäftsgeheimnissen und dem Erfahrungswissen ehemaliger Arbeitnehmer. Der Autor grenzt die Begriffe zueinander ab und findet praxistaugliche Kriterien für die verbleibende Abwägung. Die Abgrenzung zwischen Geschäftsgeheimnissen und dem Erfahrungswissen ehemaliger Arbeitnehmer ist seit jeher das „Kardinalproblem“ des Geheimnisschutzrechts. Mit Inkrafttreten des GeschGehG im Jahr 2019 hat das Recht in Deutschland eine neue Fassung erhalten. Der Autor bewertet vor diesem Hintergrund die Abgrenzung zwischen Geschäftsgeheimnissen und Erfahrungswissen neu. Insbesondere zeiht er dafür rechtsvergleichend das US-Recht und fachübergreifend Erkenntnisse aus dem Bereich des Wissensmanagements heran.
Abstract
The thesis deals with the distinction between trade secrets and the work experience of former employees. The author distinguishes the terms and finds practical criteria for the remaining consideration. The distinction between trade secrets and the experience of former employees has always been the "cardinal problem" of trade secret law. With the entry into force of the GeschGehG in 2019, the law in Germany has been revised. Against this background, the author reassesses the distinction between trade secrets and employee experience. In particular, he draws on comparative US law and interdisciplinary findings from the field of knowledge management.
Schlagworte
Abgenzungsproblematik Geheimnisschutzrecht GeschGehG Rechstvergleichung USA Wissensmanagement- 35–46 A. Einführung 35–46
- 351–362 E. Gesamtfazit 351–362
- 363–368 Entscheidungsverzeichnis 363–368
- 369–400 Literaturverzeichnis 369–400
- 401–401 ANLAGE 401–401