Die Eigenständigkeit der Bundeswehrverwaltung als Verfassungsgebot
Neue Organisations- und Personalentwicklungen in der Bundewehr im Lichte der „Zeitenwende“
Zusammenfassung
Die Bundeswehrverwaltung muss nach dem Grundgesetz von den Streitkräften getrennt sein. Dieses Trennungsgebot gerät nicht zuletzt im Kontext der „Zeitenwende“ zunehmend unter Druck. In seiner Untersuchung zeigt Jörg Philipp Terhechte, dass eine sukzessive Aushöhlung des Trennungsgebots verfassungsrechtlich problematisch ist. Dieser Befund wird insbesondere anhand der Führung ziviler Ämter durch Soldatinnen und Soldaten, der Fachaufsicht von Soldatinnen und Soldaten über die zivile Bundeswehrverwaltung, der Einrichtung sog. „Systemhäuser“, der Stellung des Generalinspekteurs der Bundewehr, der Inanspruchnahme ziviler Wechselstellen durch Soldatinnen und Soldaten und der Einrichtung des neuen Planungs- und Führungsstabes festgemacht.
Schlagworte
Bundeswehr (German Armed Forces) Bundeswehr Civil Federal Defense Administration Bundeswehrverwaltung Eigenständigkeit civil offices constitutional law Fachaufsicht Generalinspekteur constitutional mandate Organisationsentwicklung Federal Defense Administration Personalentwicklung German military independence Planungs- und Führungsstab Inspector General Systemhäuser organizational development Trennungsgebot personnel development Verfassungsgebot planning and leadership staff Verfassungsrecht Wechselstellen rotation positions Zeitenwende separation principle system houses Zivile Ämter technical supervision Zivile Bundeswehrverwaltung turning point- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 17–24 A. Einleitung 17–24
- 47–50 D. Privatisierung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung im Spiegel des Art. 87b Abs. 1 GG 47–50
- 69–108 H. Einzelne Beispiele 69–108
- 111–112 J. Schluss 111–112
- 113–116 K. Zusammenfassung 113–116
- 117–120 Literaturverzeichnis 117–120
- 121–122 Stichwortverzeichnis 121–122