Zusammenfassung
Das Buch stellt das Beamtenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner gesamten Breite dar. Neben Rechtsquellen und Grundbegriffen werden u. a. auch Laufbahnrecht, Maßnahmen der Umbildung von Behörden und Körperschaften, Rechtsstellung des Beamten, Folgen von Pflichtverletzungen, Beendigung des Beamtenverhältnisses, besondere Schutzrechte und Rechtsschutz, Gleichstellungs- und Personalvertretungsrecht sowie Grundzüge des Besoldungs- und Versorgungsrechts ausführlich erläutert. Eine Vielzahl an praktischen Übungen mit Musterlösungen dient der Vertiefung und der Selbstkontrolle. Zahlreiche Schaubilder und Beispiele unterstützen die Verständlichkeit. Das Buch richtet sich an Studierende der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW sowie an Studieninstitute. Aufgrund seiner umfassenden Aufarbeitung der Rechtsmaterie ist es darüber hinaus auch für Verwaltungspraktiker:innen von Nutzen. Alfons Gunkel war hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Boris Hoffmann ist Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Beide Autoren sind aufgrund früherer Tätigkeiten erfahrene Praktiker:innen.
Schlagworte
Beamtenverhältnis Beamtenstatus Ernennung Beendigung Laufbahn Amt Behörde Dienstherr Dienstrecht Pflicht Öffentlicher Dienst Personalvertretung- 104–227 5. Ernennung 104–227
- 228–286 6. Laufbahnrecht 228–286
- 575–586 Stichwortverzeichnis 575–586
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- „... . Dienstherr, Dienstherrnfähigkeit und Organe des Dienstherrn 61 Das Amt im statusrechtlichen Sinne hat eine ...” „... . Dienstherr, Dienstherrnfähigkeit und Organe des Dienstherrn 63 mengesetzes den Sparkassen, die nach der ...” „... . Dienstherr, Dienstherrnfähigkeit und Organe des Dienstherrn 67 So ist bspw. in der Verordnung über beamten ...”
- „... aufnehmende Dienstherr durch schriftliche Erklä-rung das dem abgebenden Dienstherrn schriftlich erklärte ...” „... (Besoldungs-gruppe A 10) auch ein Amtmann oder eine Amtfrau (Besoldungsgruppe A 11) be-wirbt. Der Dienstherr ist frei ...” „... Aufgabenbereichs nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne akzeptieren. Der Dienstherr kann aus jedem ...”
- „... anerkannt, dass der Dienstherr Beamte auch ohne Verwaltungsakt (z.B. im Rahmen einer organisatorischen ...” „... Dienstherr bei seiner Auswahlentscheidung keinen Bewerber über-gehen darf, der im Vergleich mit anderen ...” „... beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Dienstherr bei der ...”
- „... Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB). 9.2 Pflichtverletzung durch den Dienstherrn Der Dienstherr ist als juristische ...” „... . 466 Folgen von Pflichtverletzungen der Amtspflicht.640 Weil der Dienstherr nach Art. 34 Abs. 1 GG für ...” „... prüfen, ob Streitverkündung an den Beamten erforderlich ist. Hat der Dienstherr Schadensersatz geleistet ...”
- „... Laufbahngruppe bzw. in den nächsthöheren Laufbahnabschnitt nicht gibt, kann der Dienstherr mit dem zum Aufstieg ...” „... unver-einbar mit den Pflichten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes.378 Der Dienstherr hat darauf zu ...” „... Ursache für den Stunden-ausfall liegt. Bei der Deputatsregelung hat der Dienstherr einen weiten ...”
- „... . DienstherrDauerderBindungUmfangder BindungLaufbahnundBefähigungAmts-wahr-nehmungHaus-halts-rechtUnterscheidungsmerkmale ...” „... (vgl. Kap. 3.3.1). 4.2.1.1 Bundesbeamte Bundesbeamte sind Beamte, deren Dienstherr die Bundesrepublik ...” „... Dienstherr der Landesbeamten ist eines der 16 Bundesländer (Flächen- und Stadt-staaten) der Bundesrepublik ...”
- „... Beamtenverhältnisses hat der Dienstherr verschiedene Voraussetzungen zu beachten, die im Einzelnen in den nachfolgenden ...” „... Dienstherr über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten innerhalb der ihm zukommenden ...” „... der Ernennung eines Mitbewerbers durch die zuständige Stelle erhalten.191 Der Dienstherr hat ...”
- „... beabsichtigter Versetzung in den Ruhestand nach § 34 Abs. 1 Satz 1 LBG Beabsichtigt der Dienstherr, den Beamten ...” „... . Bei einer erneuten Auswahlentscheidung ist der Dienst-herr an die Rechtsauffassung des Gerichts ...” „... und 5 VwGO). Bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird der Dienstherr grundsätzlich durch die ...”
- „... 3.3 Dienstherr, Dienstherrnfähigkeit und Organe des Dienstherrn .............. 61 3.3.1 Dienstherr ...” „... , Dienstherrnfähigkeit ............................................................ 61 3.3.2 Organe des Dienstherrn ...” „... ............................................................................ 274 6.4.2.3 Wechsel von Polizeivollzugsbeamten anderer Dienstherren in den Dienst des Landes ...”
- „... Personalrats nicht.710 Zudem braucht der Dienstherr mit einer mitbestimmungspflichtigen Maß-nahme (z. B ...” „... Nr. 2 LPVG bedarf. Würde der Dienstherr dem Beamten die Wohnung ohne die erforderliche Zustimmung des ...” „... Personalvertretungsrechts ter, der zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treuever-hältnis steht ...”
- „... Dienstherrneigenschaft, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des ...” „... Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im ...” „... eine Ermessensentscheidung. Gelangt der Dienstherr zu der Überzeugung, Entlassung 503 dass der Beamte ...”
- „... Beteiligung früherer Dienst-herren an den Versorgungslasten des letzten Dienstherrn bei Dienstherren-wechseln ...” „... Dienstherrenwechseln geltenden Versorgungslastentei-lungs-Staatsvertrag, der für landesinterne Dienstherrenwechsel ...” „... abgebenden an den aufnehmenden Dienstherrn zum Zeitpunkt des Dienstherrenwechsels. Durch dieses ...”
- „... 356 f. Dienstenthebung 392 Dienstfähigkeit – begrenzte 441 Dienstgeschäfte – Verbot 410 Dienstherr ...” „... 61 ff. Dienstherrnfähigkeit 61, 127 Dienstherrnwechsel 292, 495 Dienstkleidung 362, 396 ...” „... 491 – Ehrenamt 91 – Rechtsnatur 72 – Unterscheidung nach dem Dienstherrn 73 – Unterscheidung nach ...”
- „... sowie die Feststellung der bei ei-nem anderen Dienstherrn erworbenen Laufbahnbefähigung (§ 9 Abs. 1 Satz ...” „... Befähigungserwerb sowie die Feststellung der bei einem anderen Dienstherrn erworbenen Laufbahnbefähigung), • § 9 Abs ...” „... Rechtsverhältnis des Beamten auf Probe ist geschaffen worden, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung ...”