Jump to content
Das Recht auf Zugang zur Elternschaft / Titelei/Inhaltsverzeichnis
Das Recht auf Zugang zur Elternschaft / Titelei/Inhaltsverzeichnis
Contents
Chapter
Expand
|
Collapse
Page
1–28
Titelei/Inhaltsverzeichnis
1–28
Details
29–36
Einleitung
29–36
Details
A) Einführung
B) Gegenstand der Untersuchung
C) Gang der Untersuchung
37–630
Erster Hauptteil: Das Recht auf Zugang zur Elternschaft auf supranationaler und nationaler Ebene
37–630
Details
A) Einführung in das Völkerrecht
I) Die Rechtsquellen des Völkerrechts
1) Das Völkervertragsrecht
2) Das Völkergewohnheitsrecht
3) Die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Völkerrechts
4) Das zwingende Völkergewohnheitsrecht, ius cogens
5) Die Verpflichtungen erga omnes und erga omnes partes
6) Die Rangordnung der Völkerrechtsquellen
7) Die Rechtsnatur des Völkerrechts als Koordinationsrechtsordnung
II) Die Rang- und Geltungswirkung völkerrechtlicher Normen im Staatsrecht
1) Die Geltung des Völkerrechts im Staatsrecht: Monismus und Dualismus
2) Die Geltung des Völkerrechts in Deutschland
a) Geltung des Völkervertragsrechts
b) Geltung des Gewohnheitsrechts und der Allgemeinen Rechtsgrundsätze
3) Der Rang des Völkerrechts in Deutschland
III) Die Rang- und Geltungswirkung der EMRK im deutschen Recht und der Einfluss der Entscheidungen des EGMR auf die deutsche Gerichtsbarkeit
1) Die EMRK als Vertragswerk des Europarates
2) Der EGMR als Auslegungsorgan der EMRK
3) Der Rang und die Geltung der EMRK im deutschen Recht
4) Der Einfluss der Entscheidungen des EGMR auf die deutschen Gerichte
IV) Ergebnis zu der Einführung in das Völkerrecht
B) Das Recht auf Zugang zur Elternschaft als Menschenrecht und aus rechtsphilosophischer Perspektive: eine rechtsdogmatische Analyse des Art. 8 EMRK
I) Die Methodik der Konventionsauslegung
II) Die grammatische Auslegung und der Grundsatz der authentischen Konventionsauslegung
1) Der Begriff „Achtung des Privatlebens“
2) Ergebnis zur grammatischen Auslegung und zum Grundsatz der authentischen Konventionsauslegung
III) Die teleologische Auslegung und der Grundsatz der effektiven Konventionsauslegung
1) Anwendungsbereich: Schutzzweckkonforme Erfassung des Zugangsrechts durch Art. 8 I EMRK
a) Das Recht auf Zugang zur Elternschaft als Fall des Rechts auf Achtung des Privatlebens
aa) Evans vs. Vereinigtes Königreich
bb) Dickson vs. Vereinigtes Königreich
cc) A, B und C vs. Irland
dd) S.H. u.a. vs. Österreich
ee) Paradiso u. Campanelli vs. Italien
b) Exkurs: Das Recht auf Achtung des Privatlebens als Grundsatznorm personaler Autonomie
aa) Der Inhalt des Würdebegriffs im menschenrechtlichen Kontext
bb) Das Verhältnis der Menschenwürde zu den Menschenrechten
cc) Die Bedeutung der Menschenwürde für die teleologische Auslegung des Art. 8 EMRK
c) Das Recht auf Zugang zur Elternschaft als Fall des Rechts auf Achtung des Familienlebens
d) Ergebnis zur schutzzweckkonformen Erfassung des Zugangsrechts durch Art. 8 I EMRK
2) Das Zugangsrecht in seiner Funktion als Abwehrrecht und Gewährleistungspflicht
3) Rechtfertigung: Schutzzweckkonforme Bewertung von Eingriffen in das Zugangsrecht nach Art. 8 II EMRK
a) Die Vereinbarkeit von Eingriffen in Art. 8 I EMRK
aa) Gesetzlich vorgesehen
bb) Zur Verfolgung eines legitimen Ziels
cc) Zur Zielerreichung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig
b) Die Vereinbarkeit von Eingriffen in das Recht auf Zugang zur Elternschaft
aa) Evans vs. Vereinigtes Königreich
bb) Dickson vs. Vereinigtes Königreich
cc) A, B und C vs. Irland
dd) S.H. u.a. vs. Österreich
ee) Paradiso u. Campanelli vs. Italien
c) Ergebnis zur schutzzweckkonformen Bewertung von Eingriffen in das Zugangsrecht nach Art. 8 II EMRK
4) Ergebnis zur teleologischen Auslegung und dem Grundsatz der effektiven Konventionsauslegung
IV) Die systematische Auslegung und der Grundsatz der autonomen Konventionsauslegung
1) Die systematische Vereinbarkeit des Zugangsrechts mit dem Geist der Konvention
a) Die Grundprinzipien der westlichen Verfassungstradition
aa) Die Ausgangsvermutung zugunsten der Freiheit eines jeden Menschen
bb) Das Recht auf gleiche Achtung individueller Freiheit
cc) Das staatliche Neutralitätsgebot in Bezug auf die Pluralität an Lebensentwürfen – das „Natürlichkeitsparadigma“
b) Die Qualität des Zugangsrechts gemessen an den Grundprinzipien der westlichen Verfassungstradition
aa) Das Zugangsrecht gemessen an der Freiheitsvermutung
bb) Das Zugangsrecht gemessen an dem gleichen Achtungsanspruch
(1) Das Recht auf gleichen Zugang zur Elternschaft nach Art. 8 i.V.m. Art. 14 EMRK
(a) Das Ungleichbehandlungsverbot im Zugang zur Elternschaft wegen der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität
(aa) Das Ungleichbehandlungsverbot im Zugang zur Elternschaft wegen der sexuellen Orientierung
(bb) Ergebnis zum Ungleichbehandlungsverbot im Zugang zur Elternschaft wegen der sexuellen Orientierung
(cc) Das Ungleichbehandlungsverbot im Zugang zur Elternschaft wegen der geschlechtlichen Identität
(dd) Ergebnis zum Ungleichbehandlungsverbot im Zugang zur Elternschaft wegen der geschlechtlichen Identität
(b) Das Ungleichbehandlungsverbot wegen des Ehestandes
(c) Das Ungleichbehandlungsverbot wegen des Beziehungsstatus
(2) Gesamtergebnis zum Recht auf gleichen Zugang zur Elternschaft nach Art. 8 i.V.m. Art. 14 EMRK
cc) Das Zugangsrecht gemessen an dem staatlichen Neutralitätsgebot in Bezug auf die Pluralität an Lebensentwürfen
(1) Normative Begründungsansätze für den Zugang zur und den Zuspruch der Elternstellung
(a) Der genetische Ansatz
(b) Der biologische Ansatz
(c) Der voluntaristische Ansatz
(d) Der kausale Ansatz
(2) Pluralismus als konventionskonformes Modell für den Zugang zur und den Zuspruch der Elternstellung
dd) Ergebnis zur Qualität des Zugangsrechts gemessen an den Grundprinzipien der westlichen Verfassungstradition
c) Gesamtergebnis zu der systematischen Vereinbarkeit des Zugangsrechts mit dem Geist der Konvention
2) Die systematische Vereinbarkeit des Zugangsrechts mit anderen völkerrechtlichen Grundsätzen und Verträgen
a) Die Vereinbarkeit mit der Charta der Vereinten Nationen
b) Die Vereinbarkeit mit den Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen
aa) Die Grundprinzipien der westlichen Verfassungstradition als universelle Menschenrechtsgrundsätze
bb) Das Zugangsrecht in den UN-Menschenrechtskonventionen
(1) Das Recht auf ein Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit und das Recht auf Teilhabe an den Errungenschaften des technischen Fortschritts
(2) Das Recht auf Vermählung und Familiengründung
(3) Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
cc) Ergebnis zum Zugangsrecht in den UN-Menschenrechtskonventionen
c) Die Vereinbarkeit mit Resolutionen und Erklärungen der UNO und deren Unterorganisationen
d) Die Vereinbarkeit mit sonstigen Europarats-Konventionen, regionalen Menschenrechtsabkommen und der Europäischen Grundrechtecharta
e) Gesamtergebnis zur systematischen Vereinbarkeit des Zugangsrechts mit anderen völkerrechtlichen Grundsätzen und Verträgen
3) Die systematische Vereinbarkeit des Zugangsrechts mit der Rechtslage und -entwicklung in den Mitgliedsstaaten
4) Ergebnis zur systematischen Auslegung und zum Grundsatz der autonomen Konventionsauslegung
V) Die historische Auslegung und der Grundsatz der objektiven Konventionsauslegung
1) Die rechtshistorischen Schwächen der EMRK
2) Die historisch gewachsenen methodischen Schwächen bei der Auslegung des Art. 8 EMRK
a) Auslegung des Art. 8 EMRK im Lichte vergangener Umstände
b) Keine Konsequenzen für Staaten, die ihr Fortpflanzungsmedizinrecht nicht regelmäßig anpassen
c) Übermäßig hohe Anforderungen an einen europäischen Konsens
d) Übermäßig weiter Ermessensspielraum und wenig sachgerechte Interessenabwägung im Einzelfall
e) Verweis auf die Möglichkeit, in einem Mitgliedsstaat verbotene Maßnahmen in einem anderen wahrzunehmen
f) Zwischenergebnis zu den historisch gewachsenen methodischen Schwächen
3) Ergebnis zur historischen Auslegung und dem Grundsatz der objektiven Konventionsauslegung
VI) Die evolutiv-dynamische Konventionsauslegung und der Grundsatz der lebendigen Konventionsauslegung
1) “Evolving principles” zur Korrektur der historisch gewachsenen methodischen Schwächen
a) Pflicht zur Auslegung des Art. 8 EMRK am Puls der Zeit
b) Pflicht zur regelmäßigen Evaluation des nationalen Fortpflanzungsmedizinrechts
c) Trend zum Stellen realistischer Anforderungen an einen europäischen Konsens und zur Einschränkung des staatlichen Ermessens
aa) Perspektivwechsel: Vom Konsens über die fortpflanzungsmedizinischen Verfahren im Einzelnen zum Konsens über die Bedeutung von Elternschaft als Kernaspekt persönlicher Identität im Allgemeinen
bb) Die Rechtslage und Rechtsentwicklung in den Konventionsstaaten
(1) Der Zugang zu Techniken der medizinisch assistierten Fortpflanzung (ART)
(a) Zugangsbeschränkung wegen des Alters
(b) Zugangsbeschränkung wegen der sexuellen Orientierung
(2) Der Zugang zu ART unter Verwendung einer Samenspende
(3) Der Zugang zu ART unter Verwendung einer Eizellspende
(4) Der Zugang zu ART unter Verwendung einer Eizell- und Samenspende
(5) Der Zugang zu ART unter Verwendung einer Embryonenspende
(6) Der Zugang zu ART unter Anwendung einer Präimplantationsdiagnostik
(7) Der Zugang zu ART unter Inanspruchnahme einer Leihmutter
(8) Die Kostenübernahme der ART-Behandlung durch die Solidargemeinschaft
(9) Das Anforderungsprofil für Keimzellspender/-innen
(a) Anforderungen an Samenspender
(b) Anforderungen an Eizellspenderinnen
(10) Die Anonymitätsfrage für Keimzell- und Embryospender/-innen
cc) Die Rechtslage und Rechtsentwicklung in den Konventionsstaaten als Bestätigung des Perspektivwechsels
d) Trend zur Ermessensreduzierung bei Ungleichbehandlungen im Zugang zur Elternschaft
aa) Pflicht zum Abbau von Ungleichbehandlungen wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität
bb) Trend zum Abbau von Ungleichbehandlungen wegen des Ehestandes
cc) Trend zum Abbau von Ungleichbehandlungen wegen des Beziehungsstatus
dd) Trend zum Abbau von Ungleichbehandlungen wegen der Art der intendierten Eltern-Kind-Beziehung
ee) Ergebnis zum Trend zur Ermessensreduzierung bei Ungleichbehandlungen im Zugang zur Elternschaft
e) Trend zur sachgerechten Interessenabwägung im Einzelfall
f) Trend zur Rückbesinnung des EGMR auf seine Harmonisierungsfunktion
2) Ergebnis zu den “Evolving Principles” zur Korrektur der historisch gewachsenen methodischen Schwächen
3) Ergebnis zur evolutiv-dynamischen Auslegung und zum Grundsatz der lebendigen Konventionsauslegung
VII) Ergebnis zum Recht auf Zugang zur Elternschaft als Menschenrecht und aus rechtsphilosophischer Perspektive
C) Das Recht auf Zugang zur Elternschaft als deutsches Grundrecht
I) Dynamische Verfassungsinterpretation als Reaktion auf eine gewandelte Gesellschaftsrealität
II) Die grundrechtliche Verankerung des Rechts auf Zugang zur Elternschaft
1) Das Zugangsrecht als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG
a) Sachlicher Schutzbereich
b) Personaler Schutzbereich
2) Das Zugangsrecht als Teil des Elterngrundrechts, Art. 6 II S. 1 GG
a) Sachlicher Schutzbereich
b) Personaler Schutzbereich
aa) Die leiblichen Eltern als verfassungsrechtliche Eltern eo ipso
bb) Die rechtlichen Eltern als verfassungsrechtliche Eltern kraft einfach-rechtlicher Zuweisung
cc) Das normative Dürfen zur einfach-rechtlichen Konstituierung einer Grundrechtsträgerschaft sozialer Eltern
dd) Die normative Pflicht zur Einbeziehung von Initiativeltern in den Kreis der verfassungsrechtlichen Eltern bei konventionskonformer Auslegung des Art. 6 II S. 1 GG
c) Ergebnis zum Zugangsrecht als Teil des Elterngrundrechts, Art. 6 II S. 1 GG
3) Das Zugangsrecht als Ausdruck des Familiengrundrechts und Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 6 I GG i.V.m. Art. 2 I GG
a) Sachlicher Schutzbereich
b) Personaler Schutzbereich
aa) Grundsatz: Keine Pflicht zur rechtlichen Stabilisierung sozialer Elternbeziehungen
bb) Grundsatzdurchbrechung zum Funktionserhalt der Familie als Verantwortungsgemeinschaft
4) Das Zugangsrecht als Teil des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 II S. 1 GG
5) Das Zugangsrecht als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips, Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 20 III GG
6) Ergebnis zur grundrechtlichen Verankerung des Rechts auf Zugang zur Elternschaft
III) Das Recht auf gleichen Zugang zur Elternschaft
1) Ungleichbehandlungen im Zugang zur Elternschaft
2) Rechtfertigung der Ungleichbehandlungen im Zugang zur Elternschaft
a) Benachteiligungsverbot wegen der Familienform, Art. 3 I i.V.m. Art. 6 I GG
b) Benachteiligungsverbot wegen der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität, Art. 3 I, III GG
c) Benachteiligungsverbot wegen des Geschlechts, Art. 3 I, II, III S. 1 GG
3) Ergebnis zum Recht auf gleichen Zugang zur Elternschaft
IV) Das Zugangsrecht als Abwehrrecht, Leistungsrecht und normgeprägtes Grundrecht
1) Das Recht auf Zugang zur Elternschaft als Abwehrrecht
2) Das Recht auf Zugang zur Elternschaft als Leistungsrecht
a) Finanzierung der Kinderwunschbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung
aa) Leistungsbeschränkung auf verheiratete Paare, § 27 a I Nr. 3 SGB V
bb) Leistungsbeschränkung auf heterosexuelle Paare, § 27 a I Nr. 1, 4 SGB V
cc) Leistungsbeschränkung auf 50 Prozent der Behandlungskosten, § 27 a III SGB V
dd) Leistungsbeschränkung auf maximal drei Zyklen und feste Altersgrenzen, § 27 a I Nr. 2, III SGB V
b) Ergebnis zur Finanzierung der Kinderwunschbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung
c) Institutionelle Absicherung der freien Entscheidung von Kinderwunschpatienten und Hilfe leistender Dritter
3) Das Recht auf Zugang zur Elternschaft als normgeprägtes Grundrecht
a) Die verfassungsrechtlichen Grundsätze zum Ausgleich der konkurrierenden Ausübungs- und Verzichtsinteressen an einer Persönlichkeitsentwicklung durch Elternschaft nach reproduktionsmedizinischer Zeu...
aa) Keine Pflicht zum Vorrang der leiblichen vor anderen Elternverbindungen
bb) Keine Pflicht zum Ausgleich zugunsten von maximal zwei Eltern
b) Empfehlungen für einen eingriffsneutralen Ausgleich der konkurrierenden Ausübungs- und Verzichtsinteressen an einer Persönlichkeitsentwicklung durch Elternschaft
4) Ergebnis zum Zugangsrecht als Abwehrrecht, Leistungsrecht und normgeprägtes Grundrecht
V) Eingriffe in das Recht auf Zugang zur Elternschaft durch gesetzesmedizinische Beschränkungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin
VI) Die kollidierenden Rechte der Eltern, der Kinder, des Embryos und der Gesellschaft zur Evaluation einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Eingriffen in das Recht auf Zugang zur Elternschaf...
1) Das Recht der Eltern auf Zugang zur Elternschaft
2) Das Kindeswohl als Rechtfertigung für reproduktionsmedizinische Eingriffe in das Zugangsrecht der Eltern
a) Das Kindeswohl als Argument zur Vermeidung gespaltener Mutterschaft
b) Das Problem der Nichtidentität
3) Die Rechte des Embryos als Rechtfertigung für reproduktionsmedizinische Eingriffe in das Zugangsrecht der Eltern
a) Die Menschenwürde des Embryos, Art. 1 I GG
b) Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Embryos, Art. 2 II S. 1 GG
c) Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Embryos, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG
d) Zwischenergebnis zu den Rechten des Embryos als Rechtfertigung für reproduktionsmedizinische Eingriffe in das Zugangsrecht der Eltern
4) Die Rechte Dritter und Belange der Gesellschaft als Rechtfertigung für reproduktionsmedizinische Eingriffe in das Zugangsrecht der Eltern
a) Schutz vor einer Selbstentwürdigung durch die Anwendung reproduktionsmedizinscher Verfahren
b) Schutz vor Kollektivbelastungen durch sozial-dysfunktionale Kinder suboptimaler Eltern in spe
c) Schutz vor Wertungswidersprüchen
d) Schutz vor Dammbruchgefahren
e) Schutz von Hilfeleistenden Dritten vor einer kommerziell erzwungenen Mitwirkung am reproduktionsmedizinischen Verfahren
aa) Schutz der Leihmütter
(1) Kein Ausschluss der freien Entscheidung durch Vergütungsangebot oder sozioökonomisches Setting
(2) Eingriff des kommerziellen Leihmutterschaftsverbots in das Selbstbestimmungsrecht der Leihmütter
(3) Mögliche Gemeinwohlbelange zur Eingriffsrechtfertigung
(a) Würderechtsverletzung durch Instrumentalisierung der Leihmutter
(b) Degradierung der Zeugungs- und Gebärfähigkeit zur Handelsware
(c) Mit einer Kommerzialisierung assoziierte Natürlichkeitsargumente
(d) Mit einer Kommerzialisierung assoziierte Dammbruchgefahren
(e) Teilweise Rechtfertigung durch das Allgemeininteresse an einer Eindämmung der Ausnutzungs- und Zementierungsgefahr sozialer und ökonomischer Machtgefälle bei der Familienplanung
(4) Zwischenergebnis zum Schutz der Leihmütter
bb) Schutz der Keimzell- und Embryospender/-in
f) Ergebnis zum Schutz Hilfeleistender Dritter vor einer kommerziell erzwungenen Mitwirkung am reproduktionsmedizinischen Verfahren
5) Ergebnis zu den kollidierenden Rechten der Eltern, der Kinder, des Embryos und der Gesellschaft zur Evaluation einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Eingriffen in das Recht auf Zugang zur...
VII) Ergebnis zum Recht auf Zugang zur Elternschaft als deutsches Grundrecht
A) Reformüberlegungen zur konventions- und verfassungsrechtskonformen Ausgestaltung des Fortpflanzungsmedizinrechts nach Maßgabe des Rechts auf Zugang zur Elternschaft
I) Die Samenspende
1) Medizinische Grundlagen
2) Problemanalyse des Rechtsrahmens de lege lata
3) Empfehlungen vor dem Hintergrund des Zugangsrechts
4) “Best Practice” Beispiele für eine Umsetzung des Zugangsrechts
II) Das Verbot der Spende unbefruchteter Eizellen
1) Medizinische Grundlagen
2) Problemanalyse des Rechtsrahmens de lege lata
3) Empfehlungen vor dem Hintergrund des Zugangsrechts
4) “Best Practice” Beispiele für eine Umsetzung des Zugangsrechts
III) Das Verbot der Spende von auf Vorrat erzeugten Embryonen
1) Medizinische Grundlagen
2) Problemanalyse des Rechtsrahmens de lege lata
3) Empfehlungen vor dem Hintergrund des Zugangsrechts
4) “Best Practice” Beispiele für eine Umsetzung des Zugangsrechts
IV) Die Dreierregel und der Elective-Single-Embryo-Transfer
1) Medizinische Grundlagen
2) Problemanalyse des Rechtsrahmens de lege lata
3) Empfehlungen vor dem Hintergrund des Zugangsrechts
4) “Best Practice” Beispiele einer Umsetzung des Zugangsrechts
V) Die Präimplantationsdiagnostik im Rechtsvergleich zwischen Deutschland und der Schweiz
1) Medizinische Grundlagen
a) Anwendungsfelder
b) Die Entwicklung des Embryos
c) Die verschiedenen Verfahren: frühe und späte PID
d) Die Pränataldiagnostik
2) Gesetzgebungsverfahren: Die Regelung der PID in Deutschland und der Schweiz
a) Die gesetzliche Regelung in Deutschland
aa) Die Rechtslage vor Erlass des § 3a ESchG
bb) Die Rechtslage nach Erlass des § 3a ESchG
b) Die gesetzliche Regelung in der Schweiz
aa) Die Rechtslage vor Erlass des Art. 119 II BVneu, Art. 5a FMedG
(1) Verfassungsrechtliches Verbot der frühen PID (Art. 119 II a BValt)
(2) Verfassungsrechtliches Verbot der frühen und späten PID (Art. 119 II c S. 3 BValt)
(3) Verfassungsrechtliche Einschränkung (Art. 119 II c S. 3 BValt)
(4) Verfassungsrechtliche Einschränkung (Art. 119 II c S. 1 BValt)
bb) Ergebnis: Die Rechtslage vor Erlass des Art. 119 II BVneu, Art. 5a FMedG
cc) Die Rechtslage nach Erlass des Art. 119 II BVneu, Art. 5a FMedG
(1) Vorentwurf 2009
(2) Vorentwurf 2011
(3) Vorentwurf 2014
dd) Ergebnis: Die Rechtslage nach Erlass des Art. 119 II BVneu, Art. 5a FMedG
c) Bewertung: Die gesetzliche Regelung der PID in Deutschland und der Schweiz
3) Indikationen in Deutschland und der Schweiz
a) Indikationen in Deutschland
aa) Rechtfertigung nach § 3a II S. 1 ESchG
(1) Tatbestandsmerkmal: Hohes Risiko einer Erbkrankheit
(2) Tatbestandsmerkmal: Schwerwiegend
bb) Rechtfertigung nach § 3a II S. 2 ESchG
cc) Die Auslegung der Tatbestandsmerkmale: Die Rolle der Ethikkommission
b) Indikationen in der Schweiz
aa) Rechtfertigung nach Art. 5a II FMedGneu
(1) Hohe Gefahr einer Erbkrankheit (Art. 5a II a FMedGneu)
(2) Schwere Krankheit (Art. 5a II a FMedGneu)
(3) Ausbruch vor dem 50. Lebensjahr (Art. 5a II b FMedGneu)
(4) Kriterium der Nichttherapierbarkeit (Art. 5a II c FMedGneu)
bb) Rechtfertigung nach Art. 5a III FMedGneu
cc) Die Auslegung der Tatbestandsmerkmale
c) Bewertung: Die Indikationen in Deutschland und der Schweiz
aa) Die unklare Indikationsstellung
bb) Die Belastung der Mutter als Zulässigkeitskriterium für eine PID
cc) Die Altersgrenze
4) Rahmenbedingungen in Deutschland und der Schweiz
a) Rahmenbedingungen in Deutschland
b) Rahmenbedingungen in der Schweiz
aa) Die Dreierregel (Art. 119 II c S. 3alt i.V.m. Art. 17 I FMedGalt)
bb) Der Elective-Single-Embryo-Transfer
cc) Die Kryokonservierung
dd) Forschung an überzähligen Embryonen
c) Bewertung: Rahmenbedingungen in Deutschland und der Schweiz
5) Der Umgang mit Zufallsbefunden in Deutschland und der Schweiz
a) Der Umgang mit Zufallsbefunden in Deutschland
b) Der Umgang mit Zufallsbefunden in der Schweiz
c) Bewertung: Der Umgang mit Zufallsbefunden in Deutschland und der Schweiz
6) Das Verhältnis der Regelungen von Präimplantationsdiagnostik (PID) und Pränataldiagnostik (PND) in Deutschland und der Schweiz
a) Das Verhältnis der Regelungen von PID und PND in Deutschland
aa) Weniger Informationspreisgabe bei der PID im Vergleich zur PND
bb) Strengere Kontrolle über das Verfahren der PID im Vergleich zur PND
b) Das Verhältnis der Regelungen von PID und PND in der Schweiz
aa) Weniger Informationspreisgabe bei der PID im Vergleich zur PND
bb) Keine strengere Kontrolle über das Verfahren der PID im Vergleich zur PND
c) Bewertung: Das Verhältnis der Regelungen von PID und PND in Deutschland und der Schweiz
7) Frühe und späte PID in Deutschland und der Schweiz
a) Die frühe und späte PID in Deutschland
aa) Der Zellbegriff des § 3a ESchG: Die zu prüfenden Auslegungsmöglichkeiten
bb) Der § 3a ESchG als lex-specialis: Verstoß der strengen Auslegung gegen Art. 103 II GG
cc) Ausschluss der differenzierenden Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 2.12.2020
(1) Grammatische Auslegung
(2) Historische Auslegung und Wille des Gesetzgebers
(3) Systematische Auslegung
(4) Zwischenergebnis: Einfachgesetzliche Auslegung des § 3a ESchG
(5) Teleologische Auslegung
(6) Teleologische Reduktion zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen
(a) Argumente für einen Wertungswiderspruch
(b) Argumente gegen einen Wertungswiderspruch
(c) Argumente für eine vermittelnde Auslegung
(7) Bewertung: Teleologische Reduktion des § 3a ESchG
dd) Ergebnis: Die frühe und späte PID in Deutschland
b) Die frühe und späte PID in der Schweiz
aa) Frühe und späte PID auf verfassungsrechtlicher Ebene
(1) Nach der Novelle: Verbot der frühen PID durch Art. 119 II a BV
(2) Bewertung: Kein Verbot der frühen PID durch Art. 119 II a BV
(3) Differenzierung zwischen früher und später PID in Art. 119 II c BV
(4) Bewertung: Differenzierung zwischen früher und später PID in Art. 119 II c BV
bb) Frühe und späte PID auf einfachgesetzlicher Ebene
cc) Ergebnis: Die frühe und späte PID auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene
c) Bewertung: Frühe und späte PID in Deutschland und der Schweiz
8) Grundrechtseingriffe in Deutschland und der Schweiz
a) Grundrechtseingriffe in Deutschland
aa) Die Rechte der Eltern
(1) Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG)
(2) Der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 I GG)
(3) Das Recht der Mutter auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 II S. 1 GG)
(4) Die Menschenwürde der Mutter (Art. 1 I GG)
(5) Das Recht auf Zugang zur Elternschaft
bb) Die Rechte des Embryos
b) Grundrechtseingriffe in der Schweiz
aa) Die Rechte der Eltern
(1) Recht auf persönliche Freiheit sowie körperliche und geistige Unversehrtheit (Art. 10 II BV)
(2) Schutz der Privatsphäre und Recht auf Ehe und Familie (Art. 13 I, Art. 14 BV)
bb) Zwischenergebnis: Die Rechte der Eltern
cc) Die Rechte des Embryos
(1) Die Menschenwürde (Art. 7 BV)
(2) Das Recht auf Leben und persönliche Freiheit (Art. 10 I BV)
(3) Das Recht auf persönliche Freiheit sowie körperliche und geistige Unversehrtheit (Art. 10 II BV)
(4) Das Diskriminierungsverbot (Art. 8 II BV)
dd) Zwischenergebnis: Die Rechte des Embryos
c) Güterabwägung zwischen den Selbstbestimmungsrechten der Eltern und den Schutzinteressen des Embryos in Deutschland
aa) Argumente für die Autonomierechte der Eltern
bb) Argumente zum Schutz des Embryos und gesellschaftliche Belange
d) Güterabwägung zwischen den Selbstbestimmungsrechten der Eltern und den Schutzinteressen des Embryos in Deutschland
e) Bewertung zur Güterabwägung in der Schweiz
f) Bewertung zu Grundrechtseingriffen in Deutschland und der Schweiz
9) Fazit zur Präimplantationsdiagnostik im Rechtsvergleich zwischen Deutschland und der Schweiz
a) Zu den Indikationen
aa) Zum Umgang mit spätmanifestierenden Krankheiten
bb) Zu den prognostizierten Belastungen der Eltern
cc) Zu den unbestimmten Rechtsbegriffen
b) Zu den Rahmenbedingungen
c) Zum Umgang mit Zufallsbefunden
d) Zum Verhältnis der Regelungen von PID und PND
e) Frühe und späte PID in Deutschland und der Schweiz
f) Grundrechtseingriffe in Deutschland und der Schweiz
10) Empfehlungen vor dem Hintergrund des Zugangsrechts
VI) Das Verbot der Leihmutterschaft
1) Medizinische Grundlagen
2) Problemanalyse des Rechtsrahmens de lege lata
3) Empfehlungen vor dem Hintergrund des Zugangsrechts
4) “Best Practice” Beispiele einer Umsetzung des Zugangsrechts
VII) Die finanziellen Rahmenbedingungen der Kinderwunschbehandlung
a) Problemanalyse des Rechtsrahmens de lege lata
b) Empfehlungen vor dem Hintergrund des Zugangsrechts
c) “Best Practice” Beispiele einer Umsetzung des Zugangsrechts
B) Ergebnis zur konventions- und verfassungsrechtskonformen Ausgestaltung des Fortpflanzungsmedizinrechts nach Maßgabe des Rechts auf Zugang zur Elternschaft
631–660
Dritter Hauptteil: Die notwendigen Folgeänderungen im deutschen Familienrecht
631–660
Details
A) Der Diskussionsteilentwurf des Justizministeriums (BMJV) für ein neues Abstammungsrecht in Abgleich mit dem Recht auf Zugang zur Elternschaft
I) Gleichstellung hetero- und homosexueller Paare in ihren abstammungsrechtlichen Möglichkeiten, Eltern zu werden
II) Funktionale Elternzuordnung nach dem Primat der intentionalen und sozialen Elternschaft
1) Bei Hinzutreten eines Samen- oder Embryospenders
2) Bei Hinzutreten einer Eizellspenderin
3) Bei Hinzutreten einer Leihmutter
III) Modifizierung des § 1591 BGB („mater semper certa est“)
1) Korrektur zur Sicherstellung einer kindeswohlgerechten Elternzuordnung bei medizinisch assistierter Zeugung
2) Korrektur zur Gleichstellung hetero- und homosexueller Paare in ihren abstammungsrechtlichen Möglichkeiten, Eltern zu werden
3) Korrektur zur Angleichung der Instrumente von Mann und Frau zur Modifikation der Elternzuordnung im reproduktionsmedizinischen Kontext
IV) Die konsensuelle Begründung originärer Mehrelternschaft: Auflösung des Zwei-Eltern-Dogmas
B) Ergebnis zu den notwendigen Folgeänderungen im deutschen Familienrecht
661–668
Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung
661–668
Details
669–670
Schlussbetrachtung
669–670
Details
671–720
Literaturverzeichnis
671–720
Details
Durchsuchen Sie das Werk
Geben Sie ein Keyword in die Suchleiste ein
CC-BY
Access
Das Recht auf Zugang zur Elternschaft , page 1 - 28
Titelei/Inhaltsverzeichnis
Autoren
Helen Dahlkamp
DOI
doi.org/10.5771/9783748917496-1
ISBN print: 978-3-7560-1219-0
ISBN online: 978-3-7489-1749-6
Chapter Preview
Share
Download PDF
Download citation
RIS
BibTeX
Copy DOI link
doi.org/10.5771/9783748917496-1
Share by email
Video schließen
Share by email Nomos eLibrary
Recipient*
Sender*
Message*
Your name
Send message
This site is protected by reCAPTCHA and the Google
Privacy Policy
and
Terms of Service
apply.