Zusammenfassung
Die Autorin entwickelt Lösungen und Reformvorschläge für verfahrens- und kollisionsrechtliche Probleme in Erbfällen mit Drittstaatenbezug. Sie thematisiert u. a. die Folgen der erbrechtlichen Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB durch den EuGH in der „Mahnkopf“-Entscheidung, das Fehlen von Litispendenzregeln und Problemkonstellationen beim Verweis auf drittstaatliches Recht. Die Autorin beschäftigt sich überdies mit rechtlichen Hürden bei der Wahl drittstaatlichen Rechts und geht auf den Ordre-Public-Vorbehalt ein. Auswirkungen eines von der mitgliedstaatlichen lex fori abweichenden Pflichtteilsrechts sowie diskriminierender Regelungen eines zur Anwendung berufenen drittstaatlichen Erbrechts auf die Rechtsanwendung werden erörtert.
Abstract
The author develops solutions and reform proposals for procedural and conflict-of-laws problems in inheritance cases involving third countries. The consequences of the ECJ's qualification of Section 1371 (1) of the German Civil Code in the "Mahnkopf" decision, the lack of litispendency rules and problem constellations when referring to third State law are addressed. The dissertation also deals with legal hurdles in the choice of third State law and addresses the public policy reservation.