Der Entscheidungsspielraum der Bundesregierung bei Berufskrankheiten
Ein Beitrag zum Rechtsschutz bei Entscheidungen der Bundesregierung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII
Zusammenfassung
Dass Menschen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit erkranken können, ist nicht in Zweifel zu stellen. Es bestehen allerdings bereits auf arbeitsmedizinischer und wissenschaftlicher Ebene zum Teil erhebliche Schwierigkeiten bei der Feststellung, wodurch genau eine bestimmte Krankheit im beruflichen Umfeld ausgelöst wird. Diese Schwierigkeiten setzen sich auf normativer Ebene fort, sodass es oft Jahre dauert bis solche Krankheiten normativ zu Berufskrankheiten und damit zum Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung werden. Ausgangspunkt für die Anerkennung als Berufskrankheit bildet die vom Gesetzgeber zugewiesene Ermächtigung an die Bundesregierung, diese Krankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung zu bezeichnen. Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung bei dieser Entscheidung gebunden ist oder ob ein Entscheidungsspielraum besteht, der sodann auch die gerichtliche Prüfungskompetenz beschränkt; der aber selbst auch zu qualifizieren und mit verfassungsrechtlichen Vorgaben überein zu bringen ist.
Schlagworte
Berufskrankheit Arbeitsmedizin Versicherung Gesetzgeber Berufskrankheiten-Verordnung Bundesregierung Verfassungsrecht Sozialrecht SGB VII- 262–263 Schlussbetrachtung 262–263
- 264–287 Literaturverzeichnis 264–287