Durchsetzung des Beschäftigtendatenschutzrechts
Schadensersatz und Geldbußen nach der DS-GVO im Beschäftigungskontext
Zusammenfassung
Datenschutz bleibt ein leeres Versprechen, wenn seine Regeln nicht auch effektiv durchgesetzt werden – das gilt auch und gerade im Beschäftigungsverhältnis mit seinen besonderen Gefährdungslagen für Beschäftigte. Die Voraussetzungen der Durchsetzungsmechanismen der DS-GVO – Schadensersatz nach Art. 82 und Geldbußen nach Art. 83 DS-GVO – sind weitgehend ungeklärt. Für datenverarbeitende Arbeitgeber folgt daraus ein erhebliches Risiko und Beschäftigten stehen womöglich nur ineffektive Durchsetzungsmechanismen zur Verfügung. Die Arbeit liefert eine umfassende Auslegung der zentralen Durchsetzungsinstrumente des Datenschutzrechts mit besonderem Blick auf das Beschäftigungsverhältnis, wozu auch die Abwälzbarkeit von Schäden und eine Abdingbarkeit in Arbeitsverträgen gehören.
Abstract
Data protection remains an empty promise if its rules are not effectively enforced - this also and especially applies to the employment relationship with its particular risks for employees. The requirements for the enforcement mechanisms of the GDPR – compensation for damages under Art. 82 and fines under Art. 83 GDPR – are largely unclear. This poses a considerable risk for data-processing employers and employees may only have ineffective enforcement mechanisms at their disposal. The study provides a comprehensive interpretation of the central enforcement instruments of data protection law with a particular focus on the employment relationship, which also includes the passability of damages and a waiver in employment contracts.