Preisalgorithmenkartelle
Das Zusammenwirken mittels Preisalgorithmen als Herausforderung des europäischen Kartellverbotes, Art. 101 Abs. 1 AEUV
Zusammenfassung
Mithilfe von Preisalgorithmen sind Unternehmen in der Lage, automatische und wechselseitige Preisanpassungen vorzunehmen. Dadurch können klassische Kartellkonstellationen mangels konspirativer Treffen in den Hintergrund treten. Die Arbeit zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Preisalgorithmen einen Verstoß gegen das europäische Kartellverbot begründen kann. Dazu werden Fallkonstellationen beleuchtet, die ein algorithmisches Zusammenwirken sowohl unmittelbar zwischen Wettbewerbern als auch mittelbar über einen Dritten begründen. Ferner wird auch auf algorithmenspezifische Compliance-Maßnahmen eingegangen. Schließlich werden die praktischen Herausforderungen bei der Aufdeckung und dem Nachweis solcher Kartelle aufgezeigt.
Abstract
Price algorithms enable companies to make automatic and reciprocal price adjustments. As a result, classic cartel constellations can be rendered obsolete by the absence of conspiratorial meetings. The dissertation shows under which conditions the use of pricing algorithms can constitute a violation of the European ban on cartels. To this end, the author analyses case constellations justifying algorithmic cooperation both directly between competitors and indirectly via a third party. Algorithm-specific compliance measures are also discussed. Finally, the practical challenges of detecting and proving such cartels are highlighted.