Eine BaFin-Regulatory Sandbox für die deutsche Versicherungsaufsicht
Notwendig und, wenn ja, zulässig?
Zusammenfassung
Die Digitalisierung führt auch in der Versicherungswirtschaft zu neuen, technologiebasierten Geschäftsmodellen. Der Umgang mit diesen erfordert eine ausgewogene Abwägung der potenziellen Vorteile mit den möglichen Risiken für Verbraucher, Investoren und die Funktionsfähigkeit und Stabilität des gesamten Finanzsystems. Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörden weltweit haben dies erkannt und reagieren mit unterschiedlichen Aufsichtsstrategien auf die Digitalisierung. Dominierend sind sogenannte Regulatory Sandbox-Lösungen, die es ermöglichen, bestimmte Geschäftsmodelle unter Aufsicht der Aufsichtsbehörde zu testen, und sogenannte Innovation Hub-Lösungen, die vor allem eine spezifische aufsichtsbehördliche Beratung erlauben. Der Verfasser untersucht für die Versicherungsaufsicht, ob es notwendig ist, dass die deutsche Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde, BaFin, in Ergänzung zu Ihrer Innovation Hub-Lösung eine Regulatory Sandbox einführt, um eine funktionierende Aufsichtstätigkeit und den Schutz der Interessen der Versicherungsnehmer sowie des deutschen Versicherungsmarkts als solchen gewährleisten zu können. Zu diesem Zweck vergleicht der Verfasser am Beispiel eines hypothetischen Angebots eines Telematiktarifs in der PKV die deutsche Innovation Hub-Lösung mit der britischen Pionier-Regulatory Sandbox-Lösung der Financial Conduct Authority (FCA) hinsichtlich der Frage, welcher Ansatz sich besser dazu eignet, bestehende Rechtsunsicherheiten zu verringern und das aufsichtsbehördliche Innovationsverständnis zu verbessern. Im Anschluss an die Untersuchung der Notwendigkeit der Einführung einer BaFin-Regulatory Sandbox für die Versicherungsaufsicht untersucht der Verfasser ferner, ob eine solche Einführung de lege lata oder zumindest de lege ferenda zulässig wäre. Das Werk zielt darauf ab, die Diskussion um das Instrument der Regulatory Sandbox im Versicherungsaufsichtsrecht, aber auch im Wirtschaftsaufsichtsrecht insgesamt zu befruchten und richtet sich gleichermaßen an Praktiker und Wissenschaftler mit Bezug zum Versicherungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht.