Zusammenfassung
Darf die Bundesrepublik durch ihre Visumpolitik Schutzsuchende an einer legalen und sicheren Einreise in das Bundesgebiet hindern? Oder ist sie in bestimmten Situationen dazu verpflichtet, Schutzsuchenden mittels humanitärer Visa den Zugang zum Asylverfahren zu gewähren? Mit diesen Fragestellungen zielt die Untersuchung in das Spannungsfeld von staatlichem Interesse an Migrationskontrolle einerseits und menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber gewaltsam vertriebenen Personen andererseits. Als extraterritoriales Steuerungsinstrument wirft die Visumpolitik dabei die kontroverse Frage nach der Geltung menschenrechtlicher Bindungen im Ausland auf. Analysiert werden Völkerrecht, Unionsrecht sowie deutsches Verfassungsrecht.