Zusammenfassung
Das Recht zum Widerruf von Versicherungsverträgen gehört zu den umstrittensten Problemen des Privatversicherungsrechts der letzten Jahre. Nicht nur Änderungen der gesetzlichen Regelungen, sondern auch eine wechselvolle Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung (betreffend insbesondere auch die „Altverträge“ nach dem „Policenmodell“) belegen das. Das Werk greift politische Erwägungen auf, das inzwischen existierende „ewige Widerrufsrecht“ (wieder) zu befristen – und zwar einheitlich auch für alle „Altfälle“. Es behandelt die sich daran anschließenden rechtlichen Fragen. Diese rechtlichen Fragen betreffen das Zusammenspiel von Unionsrecht, Verfassungsrecht und nationalem Gesetzesrecht einerseits und die Grenzen rückwirkender Gesetzgebung andererseits. Das Werk legt einen Regelungsvorschlag vor, der Änderungen sowohl des Unionsrechts als auch des nationalen Rechts vorsieht. Dieser Regelungsvorschlag enthält auch eine Übergangsregelung und bewertet, ob dadurch den Interessen der Widerrufsberechtigten hinreichend Rechnung getragen würde.
Prof. Dr. Dirk Looschelders, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht und Direktor des Instituts für Versicherungsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, hat den privatrechtlichen Teil des Gutachtens entworfen. Von Prof. Dr. Lothar Michael, Inhaber einer Professur für Öffentliches Recht und ebenfalls Direktor des Instituts für Versicherungsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, stammt der verfassungsrechtliche Teil des Gutachtens. Prof. Dr. Heiko Sauer, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, war für den unionsrechtlichen Teil des Gutachtens zuständig.