Zusammenfassung
In ihrem zwölften Sektorgutachten Telekommunikation (2021) legt die Monopolkommission Empfehlungen vor, wie der Wettbewerb auf der Netzebene und der Diensteebene zugunsten der Endnutzerinnen und Endnutzer ausgebaut werden kann. Sie spricht sich für eine wettbewerbskonforme Ausgestaltung des Migrationsprozesses von Kupfer- auf Glasfasernetze aus. Dazu sollten kupferbasierte Vorleistungsentgelte bis zum Ende des Migrationsprozesses real stabil gehalten werden. Die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen sollte auch künftig durch ein Versteigerungsverfahren erfolgen. Eine Interoperabilitätspflicht für Internetkommunikationsdienste wie WhatsApp, Signal, Threema und Wire lehnt die Kommission derzeit in jeglicher Form ab.
Schlagworte
Commitment-Modell Ex-ante-Regulierung Frequenzvergabe Glasfaser-Migration Interoperabilitätsverpflichtung Versteigerung Mobilfunkfrequenzen- 3–9 Kurzfassung 3–9
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- „... kupferba-sierten xDSL-Netzen hemmt eine schnellere Migration hin zu gigabitfähigen Netzen.2 Zumin-dest die bisher ...” „... besteht aus einem Glasfaser- und einem Koaxialkabelnetz. FTTB/H-Netze bezeichnen dabei Glasfasernetze bis ...” „... Glasfaser umsteigen, spricht, dass die Wettbewerber (in der Regel ohne bereits bestehende Infrastrukturen ...”
- „... miteinbeziehen. Zur Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze K6. Die bevorstehende Migration von Kupfer- auf ...” „... Glasfaser-Vorleistungsprodukt, in den entsprechenden nationalen und euro-päischen Normungsgremien aktiv mitwirken. Ebenso sollte ...” „... Marktmacht, den Wettbewerbern und der Regulierungsbehörde aufzulösen. Insbesondere bei der Migration von ...”