Die Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts und Europa
Von Solange über Maastricht und Lissabon zur EU-Grundrechtecharta und EZB
Zusammenfassung
Der Zweite Senat hat mit „Lissabon“ seine Europarechtsprechung verschärft und betont in den neueren Entscheidungen zu „Euro-Rettung“ und „Sperrklauseln Europawahl“ seine seit „Maastricht“ vertretene etatistische „Trinitätslehre“ der staatlich-souverän-national verfassten Demokratie. Mit „Recht auf Vergessen I und II“ hat nun auch der Erste Senat auf den EuGH reagiert, indem er sich plötzlich zum „Hüter“ der Europäischen Grundrechte einsetzt und sogar hinter die alte, „europafreundliche“ Solange II-Entscheidung zurückzufallen droht.
Es zeigt sich insgesamt, so die zentrale These des Buchs, die „Europafeindlichkeit“ der Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts. Diese resultiert aus überholten Traditionslinien der deutschen Staatsrechtslehre und einem Demokratietheorie-Defizit.
Neu in der 9. Auflage hinzugekommen sind u.a. die aktuellen Entscheidungen zum Staatsanleihekaufprogramm (PSPP) der EZB vom Mai 2020.
Schlagworte
Europäische Zentralbank Europarecht EZB Lissabon Maastricht PSPP Solange Staat Staatsanleihekaufprogramm Staatstheorie Völkerrecht- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 111–124 8. Hüter von Staat und Volk – in Karlsruhe nichts Neues: die Lissabon-Entscheidung (2009) 111–124
- 231–254 Literatur 231–254