Inhärente Befugnisse internationaler Schiedsgerichte
Eine Untersuchung anhand der investitionsschiedsgerichtlichen Kompetenz zur Wiederbefassung (reconsideration) mit Teilentscheidungen
Zusammenfassung
Internationale Schiedsgerichte können auf inhärente Befugnisse zurückgreifen, soweit dies zur Realisierung gerichtlicher Kernfunktionen unbedingt erforderlich ist. Davon kann auch eine Befugnis zur Wiederbefassung mit Teilentscheidungen (reconsideration of partial decisions) erfasst sein.
Es werden die Rechtsqualität und Wirkungen von Teilentscheidungen, die nach einer bifurcation ergehen, eingehend erörtert und vorgeschlagen, das Verhältnismäßigkeitsprinzip zur Herleitung konkreter inhärenter Befugnisse heranzuziehen. Ein Kapitel widmet sich der besonderen Problematik von Teilentscheidungen unter der ICSID Convention und den ICSID Arbitration Rules und zeigt Möglichkeiten zur Wiederbefassung (reconsideration) nach Maßgabe dieser Regelwerke auf.
Schlagworte
Bilateral Investment Treaties BITs CETA ICC Rules ICSID Internationale Streitbeilegung Internationale Streitschlichtung Internationales Wirtschaftsrecht Investitionsschutz Investitionsverträge Schiedssprüche Schiedsverfahren Successful Dispute Resolution UNCITRAL Verfahrensregeln inherent powers Inhärente Befugnisse Internationales Schiedsverfahrensrecht Schiedsverfahrensrecht Ungeschriebene Befugnisse Ungeschriebene Befugnisse internationaler Schiedsgerichte Investitionsschutzrecht Schiedsgerichtsbarkeit investment arbitration arbitration res judicata finality bifurcation Teilentscheidungen partial awards partial decisions reconsideration Wiederbefassung revision Verhältnismäßigkeit proportionality Gerichtsfunktionen implied powers substance over form functus officio doctrine Bindungswirkung Interessenabwägung- 17–29 Teil 1: Einführung 17–29
- 357–358 Ausblick 357–358
- 363–394 Literaturverzeichnis 363–394