Zusammenfassung
Seit langer Zeit ist man sich des Reformbedarfs des Denkmalschutzrechts bewusst. Um Streite zu vermeiden, verzichtet die neue Denkmalschutztheorie auf das Top-down-Modell und berücksichtigt andere Akteure der Gesellschaft nebeneinander. Durch die Entwicklung der Governance kann die Denkmalschutztheorie besser im Verwaltungssystem umgesetzt werden. Dementsprechend dient der Begriff Regelungsstruktur als rechtswissenschaftliche Reaktion auf Governance. In Anbetracht des nachhaltigen Denkmalschutzes fokussiert die Arbeit auf die Überbrückung der Diskrepanz zwischen der Governance und öffentlichem Recht.