Das Vollzugsverbot in der EU-Fusionskontrolle
Grundlagen, Anwendungsbereich und Verbotsinhalt des Art. 7 FKVO
Zusammenfassung
Unternehmenszusammenschlüsse, die in den Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) fallen, dürfen nach Art. 7 FKVO erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission vollzogen werden. Nach Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und unionsverfassungsrechtlichen Grundlagen des Vollzugsverbots entwickelt der Autor ein systematisch und teleologisch kohärentes Konzept für dessen Anwendungsbereich und inhaltliche Reichweite. Besonderes Augenmerk gilt der Problematik des Teilvollzugs.
Der Beitrag berücksichtigt die jüngsten Entscheidungen der EU-Kommission und der Unionsgerichte in Sachen „Marine Harvest“ („Mowi“), „Altice“, „Ernst & Young“ und „Canon“ und stellt damit derzeit die aktuellste und umfassendste Abhandlung zum Vollzugsverbot der FKVO dar.
Schlagworte
Europarecht Fusionskontrollrecht Fusionskontrollverordnung Kartellrecht Unionsrecht Wettbewerbsrecht warehousing extraterritorial application creeping takeover public takeover ban on implementation ban on completion ban on closing waiting period suspension obligation standstill obligation acquisition of control partial implementation implementation EUMR merger regulation merger control competition law European law extraterritoriale Anwendung schleichende Übernahme öffentliche Übernahme Entflechtung Durchführungsverbot Kontrollerwerb Teilvollzug Vollzug Erlaubnisvorbehalt FKVO Fusionskontrolle Wirtschaftsrecht- 29–34 Einleitung 29–34
- 35–256 Allgemeiner Teil 35–256
- 257–634 Besonderer Teil 257–634
- 635–652 Literaturverzeichnis 635–652