Zusammenfassung
Der spezifische Sozialdatenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe erleichtert die tägliche Arbeit, indem mit besonderen Regelungen (insbesondere § 64 Abs. 2 sowie § 65 SGB VIII) eine besondere Vertrauensbeziehung zu Eltern, Kind und sonstigen Beteiligten ermöglicht wird. Allerdings führt dieser besondere Datenschutz auch zu Restriktionen in der täglichen Arbeit und führt auch bei Dritten gelegentlich zu Unverständnis.
Eine rechtssichere und wirksame Aufgabenerfüllung nach dem SGB VIII setzt daher spezifische Kenntnisse des Datenschutzes in der Kinder- und Jugendhilfe voraus. Mit dem Handbuch erfolgt eine systematische Darstellung des Sozialdatenschutzes und der Anforderungen, welche bei Datenerhebung, Datenspeicherung, Datenübermittlung sowie der Datennutzung zu beachten sind. Insbesondere wird der Datenschutz hinsichtlich besonderer Arbeitsbereiche (Kinderschutz, Beratung, Hilfeplanung etc.) intensiv beleuchtet.