Richter der eigenen Sache
Die „Selbstexkulpation“ der Justiz nach 1945, dargestellt am Beispiel der Todesurteile bayerischer Sondergerichte
Zusammenfassung
Die „Renazifizierung“ vieler Berufszweige nach 1945 gilt heute als erwiesen. Im vorliegenden Werk untersucht der Autor die Frage, wie es gerade im Justizbereich möglich war, dass NS-Juristen, welche zuvor nicht selten an unverantwortlichen (Todes-)Urteilen mitgewirkt hatten, nicht nur wiedereingestellt wurden, sondern häufig gar Karriere machten? Welche Mechanismen und Vorbedingungen waren hierfür ausschlaggebend? Welche Rolle spielten vorgesetzte Stellen hierbei? Warum mussten Aufarbeitungsversuche zu diesem Themenkomplex in den 1950er und 1960er Jahren scheitern? Am Beispiel der an Todesurteilen bayerischer Sondergerichte beteiligten Juristen werden diese und weitere Fragen erstmals akkurat, detailgenau und quellengesättigt beantwortet.
- 11–33 Einleitung 11–33
- 34–100 1. „Standeshabitus“, „Proletarisierungsängste“ und Netzwerkbildung: Die Juristenausbildung 34–100
- 101–173 2. Gefühlte und reale Wirklichkeitskonzeptionen: Die Tätigkeit in der Sondergerichtsjustiz 101–173
- 328–400 5. Zwischen Verdrängung und Verschleierung: Die Wiedereinstellungen in den Justizdienst 328–400
- 401–508 6. Verzweifelte Suche nach dem endgültigen Schlussstrich: Die 1950er und 1960er Jahre 401–508
- 509–525 7. Zusammenfassung 509–525
- 567–571 Personenregister 567–571