Zusammenfassung
Das Römische Recht gehört in den Kanon jener Fächer, die Selbstvergewisserung und Perspektiven einer Disziplin eröffnen. Das vermeintlich „Eigene“ lässt sich beim Blick in das Vergangene neu und anders begreifen. Dies leistet der Grundriss von Meincke. Über zwölf Kapitel hinweg werden angefangen beim Personen- und Sachenrecht, über das Erbrecht bis hin zum Vertrags- und Deliktsrecht wesentliche Grundlagen unseres heutigen Privatrechtssystems dargestellt. Die 4. Auflage wurde noch einmal grundlegend überarbeitet und durchgesehen.
Schlagworte
Privatrecht Zivilrecht Römisches Recht Römisches Privatrecht Justinianisches Recht Rechtsgeschichte Frankreich- 11–24 Einführung 11–24
- 45–60 Personenrecht 45–60
- 61–70 Sachenrecht 61–70
- 83–102 Erbrecht 83–102
- 103–116 Vertragsschuldrecht 103–116
- 143–152 Von den Aktionen 143–152
- 153–168 Ergänzungen 153–168
- 169–170 Literatur 169–170
- 171–176 Sachverzeichnis 171–176