Zusammenfassung
Die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) der VN-Vertragsorgane sind Quellen des völkerrechtlichen Soft Law, welche die in den Verträgen gewährleisteten Rechte auslegen und konkretisieren. Sie sind jedoch in Deutschland den Praktikerinnen und Praktikern in Verwaltung, Gerichten und Anwaltschaft nur wenig bekannt, was wesentlich damit zusammenhängt, dass sie nur vereinzelt in deutscher Übersetzung vorliegen.
Der vorliegende Band schließt diese Lücke. Neben der Übersetzung der Allgemeinen Bemerkungen zu den sechs VN-Menschenrechtsverträgen werden die einzelnen Verträge von renommierten Expertinnen und Experten mit Kurzkommentaren versehen.
Die Kurzkommentare sind verfasst von: Theo van Boven, UN-Special Rapporteur on Torture, Prof. Dr. Gabriele Britz, Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht Justus-Liebig-Universität Gießen, Prof. Dr. Eibe Riedel, Mitglied des CESCR-Ausschusses, Prof. Dr. Eckart Klein, ehemaliges Mitglied des CCPR-Ausschusses und geschäftsführender Direktor des Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam, Dr. Hanna Beate Schöpp-Schilling, Mitglied im CEDAW-Ausschuss und Hendrik Cremer, Fachmann für Kinderrechte.
Schlagworte
Europarecht Internationales Öffentliches Recht: Internationale Organisationen und Institutionen Unionsrecht- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten