Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des BHKG zum 1. Januar 2016 haben die Gefahrenabwehrbefugnisse der Feuerwehr in NRW sowohl in der Praxis als auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung gefunden. Die Rückgriffsmöglichkeit auf polizeiliche Standardermächtigungen scheint noch weitestgehend unbekannt zu sein.
Mit der Arbeit wird erstmals die Anwendbarkeit und der Umfang der in § 34 Abs. 2 BHKG enthaltenen Generalklausel mit dem dortigen Verweis auf das OBG NRW nähergehend untersucht, insbesondere unter Herausarbeitung der Zuständigkeit der Feuerwehr gegenüber den Polizei- und Ordnungsbehörden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die (nicht unproblematische) Vollstreckung feuerwehrlicher Verwaltungsakte.
Schlagworte
Nordrhein-Westfalen NRW Gefahrenabwehr Gefahr Brandschutz Ordnungsbehörde Platzverweis Feuerwehr Hilfeleistung OBG NRWKeywords
danger danger prevention regulatory agency North Rhine-Westphalia expulsion assistance fire brigade fire protection Regulatory Authorities Act of North Rhine-Westphalia- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 29–31 A. Einleitung 29–31
- 308–310 H. Zusammenfassung 308–310
- 311–317 Literaturverzeichnis 311–317