Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über Gebühren
Am Beispiel der Trinkwasserversorgung unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Grenzen staatlich veranlasster Wettbewerbsbeschränkungen
Zusammenfassung
Ist das GWB auf wirtschaftsrelevante Maßnahmen der öffentlichen Hand in öffentlich-rechtlichen Handlungsformen anwendbar? Die Arbeit nähert sich der Frage – aufgrund regional stark divergierender Entgelte und § 185 Abs. 1 S. 2 GWB – anhand der Missbrauchsaufsicht über Trinkwassergebühren. Sie analysiert die weitgehende Rechtsspaltung zwischen Missbrauchsaufsicht über Preise sowie Kommunalaufsicht und verwaltungsgerichtlicher Kontrolle über Gebühren. Es wird beleuchtet, ob diese Kluft durch Auslegung oder mit Blick auf das Unionsrecht zu überwinden ist. Schließlich wird vorgeschlagen, § 185 Abs. 1 S. 2 GWB zu streichen und dem GWB ein Korrektiv ähnlich Art. 106 Abs. 2 AEUV hinzuzufügen, um Gemeinwohlbelange systematisch zu berücksichtigen.
5 Treffer gefunden
- „... Vorbemerkunga) 188 Anwendungskriterienb) 189 Einordnung des öffentlichen Handelns ausgehend von ...” „... Zur historischen Auslegungaa) 318 Gesetzgebungsverfahren und Situation des Normerlasses bb) 321 ...” „... Auslegung unter Berücksichtigung des historischen Elements cc) 323 Ergebnis3. 326 Zwischenfazit§ 10 327 ...”
- „... Mineralwasser oder Brauchwasser ohne Trinkwasserqualität. Die Einordnung und Behandlung des Guts Trinkwasser ...” „... Sachlage hat insbesondere Relevanz für die ökonomische Einordnung des Guts Wasser. Deutschland ist im ...” „... Aufgabenprivatisierung nach überwiegender Ansicht nicht möglich.63 Der Einordnung als Pflichtaufgabe liegen nicht nur ...”
- „... Einordnung kartellrechtlicher Normen im deutschen Recht zusammen.725 Häufig wird die Anwendbarkeit des GWB ...” „... Einordnung der GWB-Verbotsnormen hingegen explizit thematisierend: Bews, N&R 2013, 146, 148; Schweitzer, ZHR ...” „... Einordnung des Wettbewerbsrechts von vornherein und ausschließlich als Privatrecht befasst. 726 Z.B. Brohm ...”
- „... , inhaltlich festgelegten Objektbereich der Daseinsvorsorge. Dies zeigt die historische Entwicklung ...” „... , 704; s. auch Huber, in: Henneke, Öffentlicher Auftrag, S. 11, 11 f.; zur Einordnung einzelner Bereiche ...” „... , 2602, 2605; historisch zum Begriff des Rechtsverhältnisses in der juristischen Dogmatik des ...”
- „... , […] selbst innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten häufig auf historischen Zufälligkeiten [beruht ...” „... Rettungsdienst betrauten Selbstorganisationen genügte für eine Einordnung als Recht i.S.v. Art. 106 Abs. 1 AEUV ...”