Zusammenfassung
Die Arbeit betrachtet die konkludente Willenserklärung im Spannungsfeld zwischen dem Ausdruck rechtsgeschäftlicher Selbstbestimmung und reinem Billigkeitsinstrument. Anhand von Fallgruppen werden die von der Rechtsprechung geforderten subjektiven und objektiven Anforderungen schlüssiger Willenserklärungen herausgearbeitet und dogmatisch eingeordnet. Entgegen einer zunehmenden Objektivierung der Rechtsgeschäftslehre setzt die Verfasserin als Verpflichtungsgrund einer Primärverpflichtung den Willen bzw. das Erklärungsbewusstsein voraus. Des Weiteren formuliert die Verfasserin Mindestanforderungen an die Ermittlung des Rechtsfolgewillens, um der zunehmenden Auflösung der Grenze zwischen erläuternder und ergänzender Auslegung entgegenzuwirken.
Schlagworte
Auslegung Bestätigungswille Erklärungsbewusstsein Rechtsfortbildung Schweigen Treu und Glauben Verkehrssitte Konkludente Willenserklärung Nonverbales Erklärungsverhalten Auslegung von Willenserklärungen Rechtsgeschäftslehre- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 347–356 Literaturverzeichnis 347–356
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- „... statt eines Erklärungsbewusstseins einen dem Erklärenden zurechenbaren objektiven Erklärungstatbestand ...” „... potentiellen Erklärungsbewusstsein ausdrücklich auf konkludente Willenserklärungen übertragen.989 Die Lehre der ...” „... Erklärungsbewusstsein grundsätzlich Vorrang gegenüber der Selbstbestimmung ein.992 Der BGH knüpfte seine Rechtsprechung ...”
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- „... . Brehmer, Nikolaus: Willenserklärung und Erklärungsbewusstsein, in: JuS 1986, 440-445. Brinkmann, Werner ...” „... Rechtsgeschäftes, 1967. ders.: Erklärungsbewusstsein und Rechtsgeschäft, in: JZ 1975, 1-6. ders.: Zu den ...” „... , 233-239. Gudian, Gunter: Fehlen des Erklärungsbewusstseins, in: AcP 169 (1969), 232-236. Gutzeit, Martin ...”
- „... das Vorliegen eines Erklärungsbewusstseins – eine Primärverpflichtung begründet, entbehrt dies ...” „... Erklärungsbewusstsein oder ein erklärter gegenteiliger Wille überwunden wurden.847 Die Lehre umging damit nicht nur die ...” „... Erklärungsbewusstsein noch Rechtsfolgewillen für eine Verpflichtung notwendig.848 Die Schutzvorschriften der ...”
- „... , 171,8 in denen der BGH das Erklärungsbewusstsein als konstitutives Merkmal für obsolet erklärt hat. In ...”